11.01.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
2010 treten - zum Teil durch Gesetze, zum Teil durch Finanzgerichtsurteile, neue Regeln in Kraft. Wir sagen Ihnen, wo sich Wunschdenken - durch Werbeaussagen - und Realität - Geld oder kein Geld vom Finanzamt – unterscheiden. Denken Sie daran, dass die Aussage „Sie können die Beiträge bei der Steuererklärung geltend machen“ zwar zutrifft, aber niemand behauptet hat, „Sie bekommen vom Finanzamt Geld zurück!“ Genauso zutreffend ist, wenn ich Ihnen sage: „Sie können Ihren Wurstsalat zum Vesper bei der Steuererklärung geltend machen!“ Die Zutaten müssen Sie selbst bezahlen. Das Finanzamt wird sich nicht an Ihren Kosten beteiligen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Der Höchstbetrag für Unterhalt an den Ex-Ehepartner erhöht sich von 13.805 € beim sogenannten Realsplitting um die Beiträge, die der Unterhaltsverpflichtete für die Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung des Unterhaltsempfängers aufwendet...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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