05.05.2016, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Elgin Gorissen-van Hoek
Durch die unterschiedlichen Verordnungen für interne und externe Bankmitarbeiter und Immobiliardarlehensvermittler und -berater hinsichtlich der Anforderungen an die Sachkunde entstehen sehr große fachliche Unterschiede in der Qualifikation am Markt, die unserer Ansicht nach nicht zu begründen sind. Für dieselbe Tätigkeit muss ein externer und interner Bankmitarbeiter nur einen Bruchteil der Qualifikationsanforderungen der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie erfüllen im Vergleich zu einem Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
(2) Gegenstand der Sachkundeprüfung sind
insbesondere folgende Sachgebiete:
1. Kundenberatung:
a) Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung,
b) Lösungsmöglichkeiten,
c) Produktdarstellung und –information;
2. fachliche Kenntnisse auf folgenden
Gebieten insbesondere in Bezug auf rechtliche
Grundlagen und steuerliche Behandlungen:
- der rechtlichen Grundlagen für die Vergabe
von Verbraucherimmobilienkrediten, einschließlich
der relevanten Rechtsprechung,
a) Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung
und –beratung, rechtliche
Grundlagen:
aa) Allgemeine rechtliche Grundlagen,
- der Verfahren des Immobilienerwerbs einschließlich
der Organisation und Funktionsweise von Grundbüchern sowie
bb) rechtliche Grundlagen des Immobilienerwerbs,
cc) Aufbau und Funktionsweise von
Grundbüchern,
dd) Vermittler- und Beraterrecht,
ee) Verbraucherschutz,
ff) Wettbewerbsrecht,
gg) Datenschutz,
hh) Zuständigkeiten der Aufsicht,
ii) Europäischer Binnenmarkt: Dienstleistungs-
und Niederlassungsfreiheit,
jj) finanzwirtschaftliche und wirtschaftliche Grundlagen,
kk) steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs;
der einschlägigen Kreditprodukte und der
üblicherweise mit ihnen angebotenen Nebenleistungen
b) Finanzierung und Kreditprodukte :
aa) Finanzierungsanlässe,
bb) Kreditprodukte,
cc) Finanzierungsmittel und –bestandteile,
dd) Konditionsvergleich,
ee) Zinsrechnung,
ff) Finanzierungsangebot,
- des Verfahrens zur Prüfung der Kreditwürdigkeit
des Verbrauchers
gg) Kreditwürdigkeitsprüfung,
hh) Kreditsicherung,
- der Bewertung von Sicherheiten...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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16.10.2015, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Matthias Rabel
Die Standardversicherungen eines Betriebes sind vor allem Betriebshaftpflichtversicherung und Inhaltsversicherung. Gerade die Betriebshaftpflicht stellt einen existenziellen Schutz dar, wenn trotz sorgfältiger Tätigkeitsausübung erhebliche Schäden verursacht werden. Der Leistungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Ungedeckte Schmerzens- und Schadenersatzansprüche bei Personenschäden Nicht gedeckte Vermögensschadenansprüche bei Produktionsbetrieben Nicht gedeckter Ertragsausfall bei temporärem Stillstand des Betriebes Fehlende finanzielle Mittel zur Reparatur und/ oder Neubeschaffung von Maschinen und Produktionsmitteln Verlust der Kreditwürdigkeit aufgrund Stillstand des Betriebes erhebliche Beeinflussung des Verkaufswertes bis zur Unverkäuflichkeit des Firmenwertes (Gefährdung des Lebenswerks) Paradox: Trotz jahrelang gezahlter Beiträge und gefühlter Absicherung kann im Ernstfall aufgrund fehlendem Abgleich der Risikosituation mit den Vertragsbedingungen ein erheblicher Schaden durch Ausfall des Versicherungsschutzes entstehen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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