Sachverständige Gutachten / Beratung

Unsere Gutachter und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellen für Sie neutral und unabhängig Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen für den Bereich der Kapitalanlagen und privaten Finanzplanung oder der Baufinanzierung.
Wenn Sie einen fachlich neutralen sachverständigen Rat vor einer Anlageentscheidung oder einer Immobilieninvestition suchen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.
Hier finden Sie unsere Sachverständigen und Gutachter in Ihrer Nähe.

Unabhängige Prüfung und Einschätzung von Immobilien und Finanzierung

Aber auch für eine gutachterliche Unterstützung bei schwierigen Vorhaben (ob z.B. bei der Ablösung einer Finanzierung aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Sachverhalt korrekt erfasst und berechnet wurde, oder zu wirtschaftlichen Kündigungsfolgen, Verzugszinsberechnung, korrekter Zinsanpassung bei variablen oder fest vereinbarten Zinssätzen, Berechnung und Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen, Widerruf des Darlehensvertrages und seine wirtschaftliche Folgen, Falschberatung bei Kapitalanlagen u.a.) werden Sie einen sachverständigen Gutachter und Berater im Bundesverband Finanz-Planer e.V. finden.

Auszug aus der Sachverständigenordnung zu den Rechten und Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen:
„Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind. Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen

  • wie Beratungen,
  • Überwachungen,
  • Prüfungen,
  • Erteilung von Bescheinigungen
  • sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.“

Beauftragung von Sachverständigen und Gutachtern

Die Vereidigung bedeutet, dass der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einen Eid darauf leistet, unabhängige, nicht von Interessen gesteuerte Gutachten abzugeben. Hierauf können Sie sich bei vereidigten Sachverständigen auch verlassen. Der vereidigte Sachverständige wird deshalb oft als Gerichtsgutachter beauftragt, um in einem Gerichtsverfahren für den Richter – als Beweismittel - eine oder mehrere Fragen im Rahmen eines Beweisbeschlusses zu beantworten.
Wenn Sie oder Ihr Rechtsanwalt einen Sachverständigen bereits als Parteigutachter kontaktiert haben und er tätig geworden ist, kann er in derselben Sache nicht mehr als Gerichtsgutachter tätig werden. Es besteht sonst das Problem, dass der Sachverständige aus Gründen der Befangenheit von der Gegenseite abgelehnt würde.
Sachverständige benötigen vor der Beauftragung einer Fragestellung die entsprechenden Unterlagen – z.B. Darlehensverträge, Schriftwechsel und Berechnungen der Gegenseite, um den Aufwand – also die Dauer und die voraussichtlichen Kosten des Gutachtens abschätzen zu können.

Fragen Sie gerne unsere Sachverständigen und Gutachter in Ihrer Nähe

Oftmals ist es sinnvoll, eine Vorprüfung zu beauftragen, um im Vorfeld die Knackpunkte der Beratung oder der Berechnung feststellen zu lassen und zu klären, ob eine Falschberatung oder fehlerhafte Berechnung bewiesen werden kann. Die Beauftragung kann durch Ihren Rechtsanwalt oder durch dessen Mandanten oder Sie selbst erfolgen. Erst wenn die Vorprüfung eine klare Aussage liefern kann, lohnt sich die Beauftragung einer gutachterlichen Stellungnahme oder eines Gutachtens.

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