Ab ca. August 2008 wurde die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Steuerbürger per Post zugesandt.
Seither erhalten auch die „Neubürger“ bzw. deren Eltern / Erziehungsberechtigte bereits kurz nach der Geburt Post mit der Mitteilung ihrer IdNr. Sie gilt - anders als die Steuernummer beim Finanzamt - in Deutschland ein Leben lang und auch weiterhin über den Tod hinaus. Ebenso auch nach Wohnortänderungen innerhalb oder Umzügen in ein anderes Bundesland und nach einer Eheschließung.
Diese Steuer-Identifikationsnummer wird z.B.:
sowie für zahlreiche weitere Anlässe bzw. Anträge benötigt.
Viele wussten mit dieser Mitteilung 2008 nichts anzufangen, haben das Schreiben weggeworfen oder verloren und es ist nicht mehr auffindbar? Jetzt wird die IdNr. aber aus einem oben genannten Anlass oder Ähnlichem dringend benötigt. Was tun?
Dazu hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz folgende Hilfestellung gegeben, um das Problem lösen zu können:
Wer bereits eine Steuererklärung abgegeben und einen Einkommensteuerbescheid erhalten hat, findet die IdNr. dort angegeben. Auch auf der elektronischen Jahresverdienstbescheinigung (heisst so, obwohl in Papierform ausgehändigt) oder der Lohnsteuerkarte 2010, die auch für das Jahr 2011 Gültigkeit hat, findet man sie.
Nicht erfragt werden kann die IdNr. beim zuständigen Finanzamt. Diese erhält man nur beim Bundeszentralamt für Steuern und zwar:
Das Bundeszentralamt wird dann die Steuer-Identifikationsnummer aus Datenschutzgründen nur schriftlich mitteilen.
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