Der Bundesverband Finanz-Planung nimmt seit seinem Bestehen 1984 ausschließlich freie unabhängige Vermittler und Berater auf, wobei die Vermittler nicht an Banken oder Versicherungen gebundene sind. Dabei treten sie üblicherweise als Makler und damit als Sachwalter des Kunden auf und verfügen aufgrund ihrer Spezialkenntnisse und professioneller Vergleichssoftware über einen breiten Marktüberblick. Sie sind in der Lage, aus einer Vielzahl von Produkten verschiedener Gesellschaften die am besten geeignete Lösung für den Kunden zu empfehlen.
Als erfahrene Experten unseres Faches sind wir fachlich immer auf dem Laufenden und schnell in der Lage, Ihre Bedürfnisse und Wünsche mit der aktuellen Marktsituation und möglicherweise für Sie vorteilhaften Versicherungen, Kapitalanlagen und Finanzierungen einzuschätzen.
Wir beraten und begleiten unsere Mandanten so nachhaltig wie möglich und betrachten alle ersichtlichen Aspekte Ihrer Anforderungen. Damit Sie immer ganzheitlich gut beraten sind.
Der Begriff der „unabhängigen Beratung“ erfährt seit vielen Jahren auf der EU-Ebene ein neues Verständnis, das auch in deutsche Verordnungen für Finanzdienstleister Eingang gefunden hat. Demnach ist die Bezeichnung „Unabhängiger Berater“ nur demjenigen Berater gestattet, der sowohl ungebunden arbeitet als auch keine Produkte gegen Provision von einer Bank, Versicherung, Investmentgesellschaft oder einem Maklerpool verkauft. Die Beratung wird demnach durch den Kunden bezahlt und herkömmlich als „Honorarberatung“ bezeichnet.
„Honorarberatung“ wird zunehmend bekannter und auch öfters angeboten, jedoch ist „Honorarberatung“ weder ein geschützter Begriff noch bedeutet das, dass der Berater unabhängig ist. Da mittlerweile immer mehr Vermittler auch fallweise Dienstleistungen gegen ein vom Kunden zu zahlendes Honorar anbieten und darüber hinaus Provisionen oder Courtagen erhalten, stehen sie nicht per se für Unabhängigkeit – weder im Sinne der Anbieterunabhängigkeit noch im Sinne der staatlich zugelassenen unabhängigen Berater.
Andersherum ist die Unabhängigkeit bei einem staatlich zugelassenen Finanzanlagenberater garantiert, da ihm gesetzlich verboten ist, Provisionen oder Vergünstigungen von dritter Seite anzunehmen. Nur im Ausnahmefall, falls ein geeignetes Produkt nicht anders erhältlich wäre, ist dem unabhängigen Honorar-Finanzanlagenberater die Annahme einer Provision bei unverzüglicher und ungeschmälerter Weitergabe der Provision an den Kunden gestattet. Unabhängigen Versicherungsberatern und unabhängigen Honorar-Immobiliardarlehensberatern ist generell die Annahme einer Provision oder Vergünstigung untersagt. Die staatlich zugelassenen unabhängigen Finanzanlagenberater unterliegen der staatlichen Aufsicht von Wirtschaftsprüfern, denen sogar die Überprüfung der Konten auf den Eingang unerlaubter Provisionen gestattet ist.
„Unabhängige Beratung“ stellt eine Dienstleistung staatlich zugelassener Honorar-Finanzanlagenberater, Honorar-Immobiliardarlehensberater und Versicherungsberater dar, die im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.de) eigens gekennzeichnet sind:
Entscheiden Sie sich bewusst für einen staatlich zugelassenen „Honorar-Finanzanlagenberater“, können Sie sicher sein, dass Sie eine von Verkaufsinteressen unabhängige Beratung erhalten. Der Berater steht zu 100 Prozent auf Ihrer Seite. Die staatlich zugelassenen unabhängigen Berater erbringen eine Beratung unbeeinflusst von Vertriebsinteressen von dritter Seite wie Banken oder Versicherungen. Hierbei bilden die Wünsche und Pläne des Kunden die Grundlage des Beratungsgesprächs, das der Berater ergebnisoffen und ohne Verkaufsabsicht als Vorbereitung für ein Finanzkonzept, ein Absicherungskonzept oder ein Finanzierungskonzept mit Lösungsvorschlägen ausarbeitet.
Beim Abschluss vieler Versicherungen, Baufinanzierungen und Investmentprodukte zahlen Verbraucher scheinbar nicht für die Beratung. Jedoch verkaufen Banken und Makler Finanzprodukte üblicherweise auf der Basis einer Provisionsvergütung. So kann es zu einem Interessenskonflikt kommen, wenn ein Produkt nicht zu 100% zu den Kundenbedürfnissen passt, aber eine höhere Provision einbringt oder dem Makler verhilft, bestimmte Verkaufsvolumina zu erreichen, die zusätzlich vergütet werden.
Um hier unsere Kunden und Mandanten zu schützen, verpflichten sich die unabhängigen Vermittler des Bundesverbandes Finanz-Planer, Interessenskonflikte offen zu legen und die Quellen und die Höhe der Vergütung zu benennen.
Im Mittelpunkt der unabhängigen staatlich zugelassenen Honorarberatung stehen ausschließlich die Bedürfnisse und Interessen des Mandanten. Die unabhängigen Honorarberater schöpfen tatsächlich unabhängig von Banken und Produktbindungen aus einem marktbreiteren Spektrum an gezielten Lösungen.
Finden Sie Ihren unabhängigen Finanzberater für Baufinanzierung, Kapitalanlage, Ruhestandsplanung, Existenzgründung oder betriebswirtschaftliche Beratung. Wir verfügen darüber hinaus über sachverständige Gutachter und Beratunger in Versicherungen.
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