Mitglied des Verbandes kann eine natürliche Person werden, im Falle der Fördermitgliedschaft auch juristische Personen.
Voraussetzung der Mitgliedschaft ist, dass das Mitglied
Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Satzung sowie in den Verbandsrichtlinien.
Der jährliche Beitrag für Mitglieder im BFP e. V. beträgt:
Aktive Mitglieder zahlen überdies jährlich einen nachlassfähigen Tagungskostenzuschuss in Höhe von 100,00 Euro, der bei Buchung der Frühjahrsfachtagung angerechnet wird.
... zögern Sie nicht, richten Sie diese bitte an die Geschäftsstelle.