Fachartikel des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V.

Vermögenswirksame Leistungen - was ist das und wie anlegen?

Mehrere hunderttausend Jugendliche beginnen jedes Jahr mit einer Berufsausbildung. Viele haben dann einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Aber was ist das, wie geht das und wie anlegen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL) sind Geldzahlungen, die der Arbeitgeber für seine Arbeiter, Angestellten oder Auszubildenden leistet bzw. überweist (VermBG). Vermögenswirksame Leistungen können zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers zum Arbeitslohn sein, weil ein Tarifvertrag das so vorsieht oder aber eine freiwillige Zahlung. Man kann aber auch einen Teil seines Lohnes vom Arbeitgeber vermögenswirksam überweisen lassen.

Wie viel Arbeitgeberzuschuss zahlt ein Arbeitgeber?

Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen als zusätzliche Leistung erbringt, richtet sich nach dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag. Eine wenig erfreuliche Art für Arbeitnehmer ist die Gängelung bzw. Bevormundung durch tariflichen Zwang, Arbeitgeberzuschüsse als AVWL in eine Versicherung mittels bAV anlegen zu müssen. Ist das der Fall, sollte man nicht mehr als den sonst verlorenen Arbeitgeberanteil einbringen nach dem Motto: „Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul!“

Lesen Sie dazu unbedingt den Artikel:Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksam sparen - Ob sich das tatsächlich lohnt?

positive Ausnahme: bAV (z. Bsp. BU) zur Rettung des Kindergeldes bei Volljährigen Azubis

Die Höhe des Einkommens spielt für eine Anlage von vermögenswirksamen Leistungen keine Rolle – dies betrifft nur die Arbeitnehmer-Sparzulage durch den Staat bzw. das Finanzamt: Dafür darf man eine bestimmte Grenze an steuerlich anrechenbaren Einkünften nicht überschreiten.

Der mögliche Anlage- oder Sparbetrag für vermögenswirksame Leistungen ist in der Höhe nicht begrenzt. Jedoch gibt es die Arbeitnehmer-Sparzulage nur bis zu einem bestimmten Höchstsparbetrag. Deshalb zahlt ein Arbeitgeber auch keine höheren vermögenswirksamen Zuschüsse als durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert werden.

Zahlt der Arbeitgeber (z. Bsp. im öfftl. Dienst extrem wenig) weniger oder gar keinen Zuschuss als durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert werden kann, kann man den Differenzbetrag aufstocken. So kann man durch Eigenbeitrag die volle Arbeitnehmer-Sparzulage bekommen.

Muss man für vermögenswirksame Leistungen Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Das kommt darauf an!

Der Arbeitgeberzuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen ist steuer- und sozialabgabenpflichtig. Da die vermögenswirksamen Leistungen ungekürzt angelegt werden müssen, werden darauf entfallende Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer sowie Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung) vom normalen Lohn einbehalten.

Lesen Sie dazu unbedingt den Artikel: Vermögensbildung und Versicherungen (nicht nur) für Auszubildende (Azubis)

Wie bekomme ich vermögenswirksame Leistungen?

Das ist allerdings nicht ganz einfach: Aus den vielen Anlagemöglichkeiten die passende zu finden, erfordert Wissen. Macht euch also unbedingt schlau oder nehmt unabhängige Beratung in Anspruch. Bankmitarbeiter, Versicherungs- und Bausparkassenvertreter sind da nicht immer die richtigen Ansprechpartner, sondern provisionsabhängige Produktverkäufer. Schließt also auf keinen Fall beim nächstbesten Vertreter oder den Vertrag ab, sonst zahlt ihr evtl. drauf statt für das eigene Konto zu sparen. Schlechte Ratgeber sind häufig Bekannte, Kollegen, Verwandte, die nebenher durch Vermittlung ein Zubrot verdienen wollen oder müssen.

Hat man aber den passenden Vertrag gefunden, veranlasst man den Arbeitgeber, die vermögenswirksamen Leistungen auf diesen Vertrag zu überweisen.

Darf der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf das Girokonto auszahlen?

Unter bestimmten Voraussetzungen „JA“!

Wo kann ich vermögenswirksame Leistungen anlegen?

(Nicht verwechseln mit AVWL)

Da gibt es viele Möglichkeiten, z. B.:

  • Bausparen: Überweisung auf einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse
  • wohnwirtschaftliche Verwendung wie Wohnbauspar- oder Darlehensvertrag
  • Verwendung für den Ersterwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften (Vorsicht: Bei einigen Sparformen handelt es sich um spekulative Anlagen bei denen auch ein Totalverlust des Kapitals möglich ist)
  • Beteiligungssparen: Anlage in deutschen oder ausländischen Investmentfonds
  • Anlage im Unternehmen des Arbeitgebers oder in dessen Muttergesellschaft (betriebliche Beteiligung), und zwar für Aktien oder Wandelschuldverschreibungen, Genussscheine, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, GmbH-Geschäftsanteile, stille Beteiligungen, Genossenschaftsanteile, Darlehensforderungen
  • Erwerb von Anteilen an Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen ("Mitarbeiterbeteiligungsfonds")
  • Anlage in fremden Unternehmen (außerbetriebliche Beteiligung), und zwar für börsennotierte Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Genussscheine und Genossenschaftsanteile an einer Genossenschaftsbank oder an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft, die seit mindestens drei Jahren im Genossenschaftsregister eingetragen ist
  • Kontensparen: Überweisung auf einen Sparvertrag bei einem Kreditinstitut und
  • Lebensversicherungssparen (hier gibt es keine Arbeitnehmer-Sparzulage!) Anlage in einer Kapitallebensversicherung aufgrund eines Versicherungsvertrages mit einem Versicherungsunternehmen.
  • Riesterrente

Wie lange muss man vermögenswirksame Leistungen anlegen, um die AN-Zulage ausbezahlt zu bekommen?

  • Beim Beteiligungssparen dauert die Sperrfrist sechs oder sieben Jahre - je nach Anlageform auch länger
  • Lebensversicherungssparen: mindestens 12 Jahre
  • Beim Bausparen sind Besonderheiten bezüglich des Alters bei Vertragsabschluss sowie der Anzahl der Bausparverträge zu beachten
    Aufgepasst: Immer die kleinstmögliche Bausparsumme (max. 3.000 bis 5.000 €) abschließen, da sonst die Gebühren jede Rendite vernichten und eine Vertragszuteilung am St. Nimmerleinstag stattfindet. Gebührenpflichtig die Bausparsumme erhöhen kann man bei tatsächlichem Bedarf und Nutzen immer noch!
    Übersteigt das Einkommen die Grenze für die AN-Zulage, kann man für die VL-Beiträge evtl. auch Wohnungsbauprämie beantragen
    Negativbeispiel: Empfehlung durch die Hausbank: hauseigene Bausparkasse, Bausparsumme 70.000 €, Abschlussgebühr einmalig 1% = 700 €, notwendig für Zuteilung 50% = 35.000 €, Guthabenzins 0,5% p.a., Sparrate VL 40 € mtl. = rechnerische Zuteilung in ca. 70 Jahren; Sollte wohl ein Geschenkbausparvertrag für die zukünftigen Urenkel werden?

Während der Sperrfrist darf man die vermögenswirksamen Leistungen nicht "ausgeben". Sonst verliert man den Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage.

Ebenso nach Abschluss der Ausbildung und übersteigen der Einkommensgrenzen oder bei Bausparvertragsabschluss nach dem 25. Lebensjahr für WoBauPrämie. und AN-Zulage, wenn keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden kann.

Wie bekommt man die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung beantragt man die Arbeitnehmer-Sparzulage mit.

Die ESt-Erklärung ist auch gleichzeitig die Möglichkeit erhöhte Werbungskosten nachzuweisen. Das ist wichtig für volljährige Azubis wegen des Kindergeldes und vorher schon um evtl. die Krankenkassenbeiträge des Azubis bei den Eltern geltend machen zu können.

Wer´s selber kann:

  • auf dem vierseitigen Mantelbogen auf Seite 1 oben ankreuzen: "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage"
  • die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (Anlage VL) die Ihr vom Anlageinstitut bekommt der Einkommensteuererklärung beifügen
  • in der Anlage N in der entsprechenden Zeile die Anzahl der Bescheinigungen eintragen

Fazit: Nutzen, aber lassen Sie sich nicht von Verkäufern oder abhängigen Produktanbietern oder der reißerischen Werbung zu irgendwelchen Handlungen hinreißen, die Sie später bereuen und teuer bezahlen müssen.

Erkenntnis daraus:

Zu einer fundierten Beratung über die Möglichkeiten gehört eine Analyse des Kundenwunsches und Sparziels. Das Ergebnis hängt deshalb sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab. Eine einseitige Betrachtung durch Hervorheben der Vorteile ohne Nennung der Nachteile genügt den Anforderungen nicht. Aufgrund der Komplexität der Produkte und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, Auswirkungen und Inanspruchnahme der Leistungen in der Zukunft benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse.

In Zweifelsfällen sollten Azubis und deren Eltern auf einen Spezialisten zugreifen und evtl. einen Steuerberater hinzuziehen.

Die Arbeitskraft ist unser größtes Kapital. Damit erfüllen wir uns Wünsche und Ziele und sichern unseren Lebensstandard während des aktiven Arbeitslebens. Natürlich geht jeder davon aus, dass sich daran auch nichts ändert. Riskieren Sie das Erreichte nicht durch "falsche Helfer!"

Wann sprechen wir darüber?

Sie sehen, wir haben viel vor. Von Beratern dürfen Sie mehr erwarten als von Produktverkäufern: Mehr Qualität, mehr Leistung und mehr Kundenorientierung. Es würde mich freuen, wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen. Denn nur gemeinsam sind wir stark. Für weitere Informationen stehen Ihnen als Ansprechpartner die Mitglieder des BFP gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie! Sichern Sie sich die Vorteile einer unabhängigen Finanzberatung mit herausragendem Ruf.

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Autor
Bruno Steiner
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Bruno Steiner

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