Mehrere hunderttausend Jugendliche beginnen jedes Jahr mit einer Berufsausbildung. Viele haben dann einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Aber was ist das, wie geht das und wie anlegen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL) sind Geldzahlungen, die der Arbeitgeber für seine Arbeiter, Angestellten oder Auszubildenden leistet bzw. überweist (VermBG). Vermögenswirksame Leistungen können zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers zum Arbeitslohn sein, weil ein Tarifvertrag das so vorsieht oder aber eine freiwillige Zahlung. Man kann aber auch einen Teil seines Lohnes vom Arbeitgeber vermögenswirksam überweisen lassen.
Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen als zusätzliche Leistung erbringt, richtet sich nach dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag. Eine wenig erfreuliche Art für Arbeitnehmer ist die Gängelung bzw. Bevormundung durch tariflichen Zwang, Arbeitgeberzuschüsse als AVWL in eine Versicherung mittels bAV anlegen zu müssen. Ist das der Fall, sollte man nicht mehr als den sonst verlorenen Arbeitgeberanteil einbringen nach dem Motto: „Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul!“
Lesen Sie dazu unbedingt den Artikel:Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksam sparen - Ob sich das tatsächlich lohnt?
positive Ausnahme: bAV (z. Bsp. BU) zur Rettung des Kindergeldes bei Volljährigen Azubis
Die Höhe des Einkommens spielt für eine Anlage von vermögenswirksamen Leistungen keine Rolle – dies betrifft nur die Arbeitnehmer-Sparzulage durch den Staat bzw. das Finanzamt: Dafür darf man eine bestimmte Grenze an steuerlich anrechenbaren Einkünften nicht überschreiten.
Der mögliche Anlage- oder Sparbetrag für vermögenswirksame Leistungen ist in der Höhe nicht begrenzt. Jedoch gibt es die Arbeitnehmer-Sparzulage nur bis zu einem bestimmten Höchstsparbetrag. Deshalb zahlt ein Arbeitgeber auch keine höheren vermögenswirksamen Zuschüsse als durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert werden.
Zahlt der Arbeitgeber (z. Bsp. im öfftl. Dienst extrem wenig) weniger oder gar keinen Zuschuss als durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert werden kann, kann man den Differenzbetrag aufstocken. So kann man durch Eigenbeitrag die volle Arbeitnehmer-Sparzulage bekommen.
Das kommt darauf an!
Der Arbeitgeberzuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen ist steuer- und sozialabgabenpflichtig. Da die vermögenswirksamen Leistungen ungekürzt angelegt werden müssen, werden darauf entfallende Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer sowie Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung) vom normalen Lohn einbehalten.
Lesen Sie dazu unbedingt den Artikel: Vermögensbildung und Versicherungen (nicht nur) für Auszubildende (Azubis)
Das ist allerdings nicht ganz einfach: Aus den vielen Anlagemöglichkeiten die passende zu finden, erfordert Wissen. Macht euch also unbedingt schlau oder nehmt unabhängige Beratung in Anspruch. Bankmitarbeiter, Versicherungs- und Bausparkassenvertreter sind da nicht immer die richtigen Ansprechpartner, sondern provisionsabhängige Produktverkäufer. Schließt also auf keinen Fall beim nächstbesten Vertreter oder den Vertrag ab, sonst zahlt ihr evtl. drauf statt für das eigene Konto zu sparen. Schlechte Ratgeber sind häufig Bekannte, Kollegen, Verwandte, die nebenher durch Vermittlung ein Zubrot verdienen wollen oder müssen.
Hat man aber den passenden Vertrag gefunden, veranlasst man den Arbeitgeber, die vermögenswirksamen Leistungen auf diesen Vertrag zu überweisen.
Unter bestimmten Voraussetzungen „JA“!
(Nicht verwechseln mit AVWL)
Da gibt es viele Möglichkeiten, z. B.:
Während der Sperrfrist darf man die vermögenswirksamen Leistungen nicht "ausgeben". Sonst verliert man den Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Ebenso nach Abschluss der Ausbildung und übersteigen der Einkommensgrenzen oder bei Bausparvertragsabschluss nach dem 25. Lebensjahr für WoBauPrämie. und AN-Zulage, wenn keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden kann.
Im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung beantragt man die Arbeitnehmer-Sparzulage mit.
Die ESt-Erklärung ist auch gleichzeitig die Möglichkeit erhöhte Werbungskosten nachzuweisen. Das ist wichtig für volljährige Azubis wegen des Kindergeldes und vorher schon um evtl. die Krankenkassenbeiträge des Azubis bei den Eltern geltend machen zu können.
Wer´s selber kann:
Fazit: Nutzen, aber lassen Sie sich nicht von Verkäufern oder abhängigen Produktanbietern oder der reißerischen Werbung zu irgendwelchen Handlungen hinreißen, die Sie später bereuen und teuer bezahlen müssen.
Zu einer fundierten Beratung über die Möglichkeiten gehört eine Analyse des Kundenwunsches und Sparziels. Das Ergebnis hängt deshalb sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab. Eine einseitige Betrachtung durch Hervorheben der Vorteile ohne Nennung der Nachteile genügt den Anforderungen nicht. Aufgrund der Komplexität der Produkte und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, Auswirkungen und Inanspruchnahme der Leistungen in der Zukunft benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse.
In Zweifelsfällen sollten Azubis und deren Eltern auf einen Spezialisten zugreifen und evtl. einen Steuerberater hinzuziehen.
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