Klassische riestergeförderte Produkte stehen zu Recht immer wieder in der Kritik von Verbraucherschützern. Neben mangelhaften Informationen werden häufig verdeckte Kosten und geringe Rentabilität als Gründe genannt. Wohnriester jedoch hat sich nach anfänglichen Akzeptanzproblemen zum gefragten Finanzierungsbaustein für die eigenen vier Wände entwickelt und ist deutlich transparenter.
Seit 2008 wird der Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert. Grundsätzlich kann jeder Bürger, unabhängig von seinem Einkommen, unmittelbar in den Genuss der jährlichen Zulagen und Steuervorteile kommen, solange er nur rentenversicherungspflichtig ist. Aber auch Empfänger von Amtsbezügen und andere Personenkreise können die Förderung erhalten. Die größten Profiteure sind neben jungen und kinderreichen Familien auch Gutverdiener mit hohem Steuersatz.
Und so kann es funktionieren: Die jährlichen Grund -und Kinderzulagen sowie ggf. Steuervorteile fließen als Sonderzahlung in ein riesterzertifiziertes Immobiliendarlehen. Auf diese Weise mindert sich die Zinsbelastung und der Kunde kann in nicht seltenen Fällen 4 bis 5 Jahre schneller schuldenfrei werden. Je nach Einkommen, Alter, Kinderzahl und Finanzierungshöhe kann sich der geldwerte Vorteil über die üblicherweise lange Finanzierungsdauer auf mehrere 10.000,- Euro summieren. Und hier ist die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter schon berücksichtigt. Die persönliche Förderbilanz kann gar noch weiter aufgebessert werden. Wohnriester Darlehen sind kombinierbar mit anderen förderfähigen Finanzierungsbausteinen der KFW, wovon so manche Hausbank nicht sonderlich begeistert ist. Außerdem können bereits bestehende Riesterverträge in das Immobilienvorhaben eingebunden werden.
Blind vertrauen sollte man den staatlichen Segnungen jedoch nicht. Insbesondere diejenigen nicht, die sich trotz eigener Immobilie ein hohes Maß an Flexibilität erhalten wollen. Beispielsweise kann die Aufgabe der Selbstnutzung die Vorteile des Modells zum Verlustgeschäft werden lassen. Es sei denn, der Eigentümer kann auf eine von mehreren vom Gesetzgeber gestatteten Ausnahmeregelungen zurückgreifen. Pauschale Empfehlungen „Pro Wohnriester“ sind aufgrund der komplexen Regeln und teils festen Bedingungen jedenfalls nicht möglich. So müssen Wohnriester Darlehen bis zum 68. Lebensjahr getilgt sein und dürfen nur auf einen Darlehensnehmer lauten. Also auch Wohnriester hat seine Tücken und der Einsatz will gut überlegt sein.
Häufig liefert nur die tatkräftige Unterstützung unabhängiger Finanzierungsexperten Entscheidungsgrundlagen darüber, ob die Einbindung von Wohnriester sinnvoll ist oder ob der Erwerber doch besser auf herkömmliche Finanzierungsalternativen zurückgreifen sollte.
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