In den größeren Tageszeitungen liest man in den letzten Tagen immer wieder über die Sorge von Bauherren oder Käufern, dass sie sich über den pünktlichen Ausgleich der anstehenden Darlehensrate Gedanken machen.
So manch einer fragt sich vor allem in der aktuellen Situation, wie er mit dem Geldgeber eine Tilgungsaussetzung oder Stundung für einige Monate vereinbaren kann.
In der Regel ist nicht abzusehen, wann eine mögliche Kurzarbeit oder eine Entlassung aus dem aktuellen Arbeitsplatz wieder zu einem gewohnten finanziellen Leben führen wird, so dass es dringenden Beratungsbedarf gibt, um diese Situation durchzustehen.
Diese Betroffenen haben sich bei dem damaligen Aufbau der benötigen Bau – oder Kauffinanzierung an deren Hausbank gewandt oder an diverse große Vermittlerstrukturen.
Deren Geschäftsmodell basiert u.a. darauf, dass die Beratung kein direktes Entgelt kostet, sondern indirekt über eine Provision im Sollzins verrechnet wird.
Der Autor verweist darauf, das, bis auf einige Ausnahmen, die Banken auch Darlehen vermitteln. Den meisten Verbrauchern ist das gar nicht bekannt!
Die Provisionssätze variieren und können bis 2,5 % der Darlehenssumme sein und somit den Sollzins deutlich erhöhen! Die Provisionshöhe geht u.a. aus den vorvertraglichen Informationspflichten hervor, die dem Verbraucher, gemäß § 655a Abs. 2 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 247 §§ 13, 13b und § 18 EGBGB auszuhändigen ist.
Nach erfolgreicher Vermittlung ist die Tätigkeit dieser Vermittler in der Regel erfüllt. Eine weitere Dienstleistung ist, bis auf ein paar Newsletter, nicht zu erkennen. Ob dieser Inhalt der Newsletter tatsächlich hilfreich ist, ist häufig fraglich. Anhand der geschilderten Notsituation kann man nun erkennen, warum der Kunde die Beraterauswahl von Anfang an gut durchdenken sollte!
Vielen Verbrauchern fehlt es an Fachwissen im Umgang mit den Geldgebern bezüglich des Themas Tilgungsaussetzung bzw. der Störung des vorliegenden Vertrages zwischen beiden Parteien.
Wenn dieses notwendige Gespräch unglücklich angepackt wird, dann kann der Geldgeber möglicherweise zu dem Entschluss kommen, dass eine erneute Bonitätsprüfung erfolgen muss. Je nach Ergebnis dieser Prüfung und der Anzahl der bereits ausgefallenen Raten kann das dazu führen, dass das Darlehen bankseitig gekündigt wird.
Das soziale Drama nimmt sein Lauf!
Auch wenn die Bank sich auf eine Tilgungsaussetzung oder Stundung einlässt, dann stellt sich die berechtigte Frage, wie diese ausgefallenen Zahlungen in der Zukunft nachgeholt werden. Welche Lösung bietet die Bank an und ist sie sinnvoll?
Eventuell werden die Probleme der Zahlungsschwierigkeitennur in die Zukunft verschoben, da die ausgefallen Zahlungen zeitnah nachgeholt werden müssen.
Ein guter Berater an Ihrer Seite kann diese Auswirkungen kompetent mit Ihnen angehen, um so langfristige Lösungen zu schaffen!
Wenn man sich nur diese paar Gedankengänge im 360 Grad-Blick überdenkt, dann stellt man bereits hier fest, das es nicht einfach werden dürfte, mal eben so mit der Bank zu sprechen, um eine Lösung herbei zu führen.
Nun fragt sich der Autor, wo sind denn die damaligen Vermittler oder große Vertriebsstrukturen, um über die direkte Ansprache deren Kunden, die individuelle, notwendige, qualifizierte Hilfe anzudienen?!
Man muss wissen, wenn keine Provisionen fließen, dann wird man auch kaum individuelle Unterstützung erhalten!
Was kann nun der einzelne Betroffene tun? Es selber mit dem Gespräch versuchen? Das kann gut gehen; muss aber nicht!
So ein Gespräch muss akribisch, strategisch und mit Fachwissen aufgebaut werden.
Sprechen Sie uns an; reden wir darüber.
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