Sehr geehrte Verbraucher!
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen mit "ja" beantwortet haben, dann sollten Sie sich unser Verbandsangebot einmal näher ansehen.
Wenn Sie einen kompetenten Experten genannt haben möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle oder suchen Sie selbst den Ihnen am nächsten gelegenen Experten in unserem Mitgliederbereich.
Ein Abschluss eines kaufmännisch orientierten Berufsbildes oder die Ausübung eines kaufmännischen Berufes über mindestens drei bis fünf Jahre zeigen dies.
In vielen Fällen haben Berater keine “ordentliche” Ausbildung in ihrem Tätigkeitsfeld abgelegt - wie z.B. Bank-, Versicherungs- oder Immobilienkaufmann. Durch Fortbildungen kann dies aber ersetzt werden. Als unteren Standard für eine spartenübergreifende Finanzplanung im privaten Haushalt empfehlen wir den Abschluss zum “Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)”. Dieser Kenntnisstand sollte für die Beratung über Standardprodukte des privaten Haushaltes vorhanden sein. Das sind im wesentlichen: private Sach- und Personenversicherungen (Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz-, Kfz-Versicherungen sowie Unfall-, Kranken-, Lebens-, Rentenversicherungen mit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.
Wenn es um komplexere Finanzdienstleistungen geht, sind speziellere Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich. Das gilt zum Beispiel für: Baufinanzierungen, betriebliche Altersversorgung, Immobilienanlagen, Beteiligungsprodukte (wie geschlossene Fonds) aber auch für umfassende Finanz- und Vermögensplanungen mit Kapitalstrukturanalysen oder ähnlichen Finanz-Planungen. Hier sind mindestens Abschlüsse auf dem Niveau des “Fachwirt für Finanzberatung (IHK)” oder spezielle Prüfungen für das Tätigkeitsgebiet. Leider können wir derzeit am Markt noch keine Übersicht über konkrete Zertifizierungen geben. Im Fall unseres ”Bundesverband Finanz-Planer” ist durch hohe Eingangshürden sichergestellt, dass die Mitglieder über allgemein kaufmännische und tiefe spezielle Fachkenntnisse sowie praktische Erfahrung verfügen (s. Satzung und Richtlinien).
Wir gehen davon aus, dass mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit nötig ist, um alle ernsthaften Planungen des privaten Bereiches, wie unter 2. im 1. Absatz genannt, selbständig auszuführen.
Hierunter sind auch fachliche Publikationen, Meldungen in der Presse und den anderen Medien oder persönliche Erfahrungen zu zählen
Die Bezahlung der “Finanzberatung” erfolgt in Deutschland traditionell durch die Produktgeber, da die Vergangenheit im wesentlichen nur den Typus des Vermittlers kannte. Dessen Position als Agent oder als Makler bedingt, dass die Bezahlung 1. nur bei Abschluss und 2. seitens des Produktgebers erfolgte. Wenn Sie aber einen Rat bevorzugen, der davon unabhängig ist, finden Sie heute auch Fachleute, die Sie gegen Honorar beraten. Lassen Sie sich aber bestätigen, dass daneben keine Provisionen o.ä. vom Produktgeber fließen (oder wenigsten die Höhe nennen, damit Sie das Gewicht der Zahlung gegenüber dem Honorar einschätzen können).
Neben den Zahlungen können auch direkte vertragliche Bindungen dazu führen, dass die Ergebnisse der Beratung beschränkt sind. So gibt es Agenturen, die nur die Produkte eines Konzerns vermitteln dürfen aber auch Vereinbarungen, Produkte einer Sparte (z.B. alle Unfallversicherungen) nur bestimmten Vertragspartnern zuzuführen.
Sie sagen Ihnen, was sie konkret tun können und wo eventuell ihre Grenzen sind und geben Ihnen zumindest eine Einschätzung des auf Sie zukommenden Aufwandes.
Der Deckungsumfang sollte den gesamten Rahmen der Tätigkeit abdecken. Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein, damit mögliche finanzielle Schadenersatzansprüche auch gedeckt sind
Sie haben stets Zeit, mögliche Schritte in Ruhe zu prüfen. Seien Sie misstrauisch, wenn von einer “letzten Gelegenheit” oder der “einmaligen Chance” die Rede ist.
Beobachten Sie hierzu die Meldungen der Presse oder erkundigen Sie sich bei speziellen Branchendiensten.