16.01.2013, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Finanzbehörden verlangen auch von Rentnern eine Steuererklärung, sofern vermutet werden kann, dass das zu versteuernde Einkommen bzw. die zu versteuernden Einkünfte über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende bzw. den Grundfreibeträgen für verheiratete liegt. Viele Rentner erhalten deshalb unerwartete Post vom Finanzamt. Sie werden aufgefordert, ihre Steuererklärung und das teilweise sogar rückwirkend für die Jahre 2005 bis heute abzugeben. Müssen Rentner auf diese Aufforderung reagieren? Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Die Neuregelung der Rentenbesteuerung erfolgt aufgrund dem seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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