11.01.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
2010 treten - zum Teil durch Gesetze, zum Teil durch Finanzgerichtsurteile, neue Regeln in Kraft. Wir sagen Ihnen, wo sich Wunschdenken - durch Werbeaussagen - und Realität - Geld oder kein Geld vom Finanzamt – unterscheiden. Denken Sie daran, dass die Aussage „Sie können die Beiträge bei der Steuererklärung geltend machen“ zwar zutrifft, aber niemand behauptet hat, „Sie bekommen vom Finanzamt Geld zurück!“ Genauso zutreffend ist, wenn ich Ihnen sage: „Sie können Ihren Wurstsalat zum Vesper bei der Steuererklärung geltend machen!“ Die Zutaten müssen Sie selbst bezahlen. Das Finanzamt wird sich nicht an Ihren Kosten beteiligen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Riester-Rente: Ab 2010 muss der Anbieter die Höhe der bezahlten Altersvorsorgebeiträge durch einen Datensatz direkt an das Finanzamt nachweisen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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