02.03.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Die betriebliche Altersvorsorge sollte die gesetzliche Rentenversicherung und die private Vorsorge der Bürger eigentlich ergänzen. Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss sich aber nicht an der Finanzierung der BAV beteiligen. Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge? Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Abzüge von der betrieblichen Altersvorsorgerente
Außer Steuern müssen seit Januar 2004 Rentner auf ihre betriebliche Altersvorsorge den vollen Krankenkassenbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung
zahlen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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