02.09.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Heinrich Bockholt
Anfrage an Dr. M. F., Mitglied des Bundestages: Nachdem nun die Umsetzung der VerbrKRL in deutsches Recht zum 11.6.2010 in Kraft getreten ist, möchten wir Sie gerne auf einige Problemkreise aufmerksam machen, die nun in der Praxis aufgetreten sind. Wir bitten Sie, diese Anfrage an das BMJ, das BMWi und BMELV zu senden und um eine diesbezügliche Antwort zu bitten, da wir Rechtssicherheit in diesem Gebiet benötigen bzw. Änderungen dazu vorschlagen. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Baufinanzberatung auf Honorarbasis
Der Baufinanzberater auf Honorarbasis ist MWSt-pflichtig, die Provision eines Baufinanzierungsvermittlers nicht...
Wenn der Baufinanzberater auf die günstigen KfW-Kredite verweist, tritt das besondere Problem der Effektivzinsrechnung auf, da die KfW sich weigert, solche Berechnungen überhaupt vorzunehmen, denn diese Kredite seien ja nicht allen zugänglich...
Unser Vorschlag lautet:
Für den Baufinanzberater auf Honorarbasis entfällt ebenfalls die MWSt-Pflicht bei Vermittlung solcher Kredite ohne eigene Provisionsannahme...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.
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