29.08.2009, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Elgin Gorissen-van Hoek
Das steuerlich geförderte Eigenheim ist wieder da. Jetzt heißt die Förderung Eigenheimrente oder Wohnriester und soll im Alter das Wohnen im eigenen Heim ermöglichen. Seit dem 1.11.2008 bieten Banken, Sparkassen und Bausparkassen 464 zertifizierte Wohnriesterverträge in drei Finanzierungsarten an. Neben einem Bausparvertrag sind ein Vorausdarlehen in Kombination mit einem Bausparvertrag und ein reiner Darlehensvertrag mit annuitätischer Tilgung förderfähig. Die Höhe des Eigenbeitrags, die Zulagen und Steuerersparnisse orientieren sich an den Regeln für die Riesterrente. Doch die Wohnriester-Zulagen sind kein Geschenk des Staates. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Anschließend erfolgt in zehn Jahren und zehn Monaten die Rückzahlung des Bauspardarlehens mit monatlich 148 Euro...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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