02.12.2014, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Wer sich mit Altersvorsorge beschäftigt, besonders mit „Riestern“, den kann der Verwaltungsirrsinn und Bürokratismus schon zum Verzweifeln bringen und fördert solches Ablehnungsverhalten. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Fondsgebundene Versicherungen sind nichts anderes als Fondssparpläne, an die eine kostenträchtige Versicherung aufgesattelt wird, die dem Sparer, außer Kosten zu Lasten des Sparanteils, nichts bringt...
Wie im vergangenen Jahr liegt hier die Quote unverändert bei Ø 28%, bei reinen Fondssparplänen bei ca. 6,5% bis 7,5% der Sparsumme...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.
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