Stellungnahme
Stellungnahme des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V. zu dem Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten befassten internen und externen Bankmitarbeiter

05.05.2016, der Artikel wurde veröffentlich durch: Elgin Gorissen-van Hoek
Durch die unterschiedlichen Verordnungen für interne und externe Bankmitarbeiter und Immobiliardarlehensvermittler und -berater hinsichtlich der Anforderungen an die Sachkunde entstehen sehr große fachliche Unterschiede in der Qualifikation am Markt, die unserer Ansicht nach nicht zu begründen sind. Für dieselbe Tätigkeit muss ein externer und interner Bankmitarbeiter nur einen Bruchteil der Qualifikationsanforderungen der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie erfüllen im Vergleich zu einem Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Die BaFin ist der Auffassung, dass für fachlich identische Tätigkeiten eine unterschiedliche Qualifikationen erforderlich ist, je nachdem, ob der Berater Mitarbeiter einer Bank ist oder selbstständiger Vermittler, der auf eigenes Risiko mit einer wesentlich überhöhten Vermögensschadenshaftpflichtsumme abgesichert, Kunden zu Immobilienfinanzierungen berät...
  § 2 Berufsqualifikation als Sachkundenachweis (1) Die erforderliche Sachkunde gilt insbesondere durch eine der folgenden Berufsqualifikationen als nachgewiesen    § 4 Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen (1) Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger werden als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt:         1. Abschlusszeugnis a) als Immobilienkaufmann oder –frau, - einen Abschluss als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder –frau    b) als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder –frau, c) als Kaufmann oder –frau für Versiche rungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“ wenn aa) die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde oder bb) die Abschlussprüfung auf der Grundlage der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der An tragsteller die Wahlqualifikationseinheit private Immobilienfinanzierung und Versicherungen gewählt hat, d) als geprüfter Immobilienfachwirt oder –wirtin (IHK), - einen Abschluss als Bank- oder Sparkassenfachwirt oder -wirtin    e) als geprüfter Bankfachwirt oder – wirtin (IHK), f) als geprüfter Fachwirt oder –wirtin für Finanzberatung (IHK) oder g) als geprüfter Fachwirt oder –wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK); 2...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.

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Legale Effektivzinsmanipulation endlich abgeschafft
Effektivzins bei Immobilienkrediten mit Prolongation endlich "korrekt"

18.01.2013, der Artikel wurde veröffentlich durch: Heinrich Bockholt
Manchmal kommen erfreuliche Neujahrsgeschenke ganz leise daher. Der Bundesrat hat zum Jahreswechsel 2012/2013 eine wichtige Änderung im letzten Absatz des Anhangs des § 6 Preisangabenverordnung beschlossen, der mit den legalen Effektivzinsmanipulationen in der Immobilienfinanzierung mit Prolongationen endlich aufräumt. Die Möglichkeiten der Manipulation wurden teilweise im Sparkassensektor genutzt. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Der Bundesrat hat zum Jahreswechsel 2012/2013 eine wichtige Änderung im letzten Absatz des Anhangs des § 6 Preisangabenverordnung beschlossen, der mit den legalen Effektivzinsmanipulationen in der Immobilienfinanzierung mit Prolongationen endlich aufräumt...
Folgender Fall soll die Problematik verdeutlichen: Herr Weber nimmt zum 31.12.2012 einen Kredit zu seiner Immobilienfinanzierung mit einer Laufzeit von 25 Jahren bei der GAMMA-Bank auf, da mit 65 Jahren der Kredit abbezahlt sein soll...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.

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VerbrKRL
Anfrage zur Verbraucherkreditrichtlinie

02.09.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Heinrich Bockholt
Anfrage an Dr. M. F., Mitglied des Bundestages: Nachdem nun die Umsetzung der VerbrKRL in deutsches Recht zum 11.6.2010 in Kraft getreten ist, möchten wir Sie gerne auf einige Problemkreise aufmerksam machen, die nun in der Praxis aufgetreten sind. Wir bitten Sie, diese Anfrage an das BMJ, das BMWi und BMELV zu senden und um eine diesbezügliche Antwort zu bitten, da wir Rechtssicherheit in diesem Gebiet benötigen bzw. Änderungen dazu vorschlagen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Fazit: Die neue Regelung lässt gesetzlich abgesicherte Manipulationen jeder Art bei der Effektivzinsrechnung von Immobilienfinanzierungen zu, die für den Verbraucher und den Berater nicht zu durchschauen sind...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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