05.05.2016, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Elgin Gorissen-van Hoek
Durch die unterschiedlichen Verordnungen für interne und externe Bankmitarbeiter und Immobiliardarlehensvermittler und -berater hinsichtlich der Anforderungen an die Sachkunde entstehen sehr große fachliche Unterschiede in der Qualifikation am Markt, die unserer Ansicht nach nicht zu begründen sind. Für dieselbe Tätigkeit muss ein externer und interner Bankmitarbeiter nur einen Bruchteil der Qualifikationsanforderungen der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie erfüllen im Vergleich zu einem Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Die BaFin ist der Auffassung, dass für fachlich identische Tätigkeiten eine unterschiedliche Qualifikationen erforderlich ist, je nachdem, ob der Berater Mitarbeiter
einer Bank ist oder selbstständiger Vermittler, der auf eigenes Risiko mit einer wesentlich überhöhten Vermögensschadenshaftpflichtsumme abgesichert, Kunden zu Immobilienfinanzierungen berät...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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02.09.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Heinrich Bockholt
Anfrage an Dr. M. F., Mitglied des Bundestages: Nachdem nun die Umsetzung der VerbrKRL in deutsches Recht zum 11.6.2010 in Kraft getreten ist, möchten wir Sie gerne auf einige Problemkreise aufmerksam machen, die nun in der Praxis aufgetreten sind. Wir bitten Sie, diese Anfrage an das BMJ, das BMWi und BMELV zu senden und um eine diesbezügliche Antwort zu bitten, da wir Rechtssicherheit in diesem Gebiet benötigen bzw. Änderungen dazu vorschlagen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Fazit:
Die neue Regelung lässt gesetzlich abgesicherte Manipulationen jeder Art bei der Effektivzinsrechnung von Immobilienfinanzierungen zu, die für den Verbraucher und den Berater nicht zu durchschauen sind...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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