Förderanträge
Riester-Sparer und das Problem der Formularflut zu den Verträgen und Zulagen

09.11.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Viele Sparer vergessen, die staatlichen Zulagen für ihre Riester-Verträge zu beantragen oder Änderungen mitzuteilen und verlieren damit Geld. Die maximale staatliche Grundzulage für alle Formen des Riester-Sparens beträgt pro förderberechtigter Person 154 € jährlich, für jedes dem Haushalt zugehörige kindergeldberechtigte Kind kommen 185 € hinzu. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sind es 300 €. Allerdings ist die volle Förderung nur für jene Sparer abrufbar, die mindestens vier Prozent des um die Zulage geminderten rentenversicherungspflichtigen Bruttojahreseinkommens einzahlen. Ansonsten werden die staatlichen Zulagen anteilig gekürzt. Allerdings gibt es immer wieder Neuerungen bei den Förderanträgen. Diese werden immer zum Jahresanfang zugesandt. Dann sollten sie auf Vollständigkeit überprüft, evtl. ergänzt oder mit den aktuellen Änderungen wie z.B. led., verh., alleinstehend, (weiteres) Kind geboren usw. vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben an das Vertragsinstitut geschickt werden. Auch ein gestellter Dauerzulagen-Antrag entbindet nicht von der Prüfung. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Da Beamte oft keine Sozialversicherungsnummer haben, müssen sie in diesem Falle evtl. auch eine Zulagennummer beantragen ...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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