Faktorverfahren
Neue Möglichkeit ab 2010: Faktorverfahren für Doppelverdiener-Ehegatten

08.10.2009, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Berufstätige Ehepartner können bisher bei der Steuerklasse wählen zwischen den Kombinationen III / V ( drei und fünf) oder IV / IV (vier / vier). Ab 2010 gibt es eine weitere Kombination: IV -Faktor / IV-Faktor. Wie das geht? Wir erklären es Ihnen. Der Begriff ist in 4 Sätzen enthalten:
Dann wird auf dieser Basis die voraussichtliche Höhe der gemeinsamen Einkommensteuer nach dem Splittingtarif ermittelt und die voraussichtliche Höhe der Jahreslohnsteuerschuld in der Steuerklasse IV...
IV / IV: 4.800,-- € Einkommensteuer nach Splittingtarif p...
Sie entspricht ziemlich genau der Gesamtsteuer von 4.000,-- € im Splittingverfahren...
Der Vorteil des Splitting-Tarifs wirkt dann schon beim monatlichen Abzug der Lohnsteuer aus...
Der Begriff ist in weiteren 4 Sätzen enthalten.

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