08.10.2009, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Berufstätige Ehepartner können bisher bei der Steuerklasse wählen zwischen den Kombinationen III / V ( drei und fünf) oder IV / IV (vier / vier). Ab 2010 gibt es eine weitere Kombination: IV -Faktor / IV-Faktor. Wie das geht? Wir erklären es Ihnen. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Dann wird auf dieser Basis die voraussichtliche Höhe der gemeinsamen Einkommensteuer nach dem Splittingtarif ermittelt und die voraussichtliche Höhe der Jahreslohnsteuerschuld in der Steuerklasse IV...
IV / IV: 4.800,-- € Einkommensteuer nach Splittingtarif p...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.
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