08.10.2009, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Berufstätige Ehepartner können bisher bei der Steuerklasse wählen zwischen den Kombinationen III / V ( drei und fünf) oder IV / IV (vier / vier). Ab 2010 gibt es eine weitere Kombination: IV -Faktor / IV-Faktor. Wie das geht? Wir erklären es Ihnen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Sie entspricht ziemlich genau der Gesamtsteuer von 4.000,-- € im Splittingverfahren...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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