23.03.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Jürgen Dries
Es gibt Beamte, die eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben oder dies beabsichtigen. Der reine Berufsunfähigkeitsschutz ist aber anders zu bewerten und zu prüfen, als die Dienstunfähigkeit. Von daher sollten Beamte sich sehr genau informieren, bei welchem Anbieter sie Ihren persönlichen Verischerungsschutz abschließen. Denn im Leistungsfall kann es dazu führen, dass der Beamte dienstunfähig ist, der Versicherer aber zu dem Ergebnis kommt, dass kein Leistungsfall vorliegt, da die Kriterien der Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind. Die Folge: Die Einnahmenseite reduziert sich vom aktuellen Nettogehalt auf den Ruhegehaltsanspruch seitens des Dienstherren und dieser ist weitaus geringer, als das Nettogehalt. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Versorgungsabschläge bei Dienstunfähigkeit
Durch das Versorgungsreformgesetz des Jahres 1998 ist es zu erheblichen finanziellen Verschlechterungen bei der Versorgung von Beamten gekommen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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