Private Vorsorge
Rürup-Rente - Werfen Sie Ihr Geld nicht in ein "Schwarzes Loch"

01.03.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert der Staat diese mit steuerlichen Anreizen. "Rürup-Sparer" profitieren evtl. von einer steuerlichen Förderung. Die Beiträge zur Rürup-Rente kann man vom ersten Euro (€) an steuerlich als Sonderausgaben geltend machen (absetzbar). Die Rürup-Rente wird insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige und Freiberufler als attraktiv angepriesen durch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs.Dabei handelt es sich um einen Freibetrag und nicht, wie häufig suggeriert bzw. angenommen wird, um einen Steuererstattungsbetrag. Die Steuerersparnis ergibt sich aus der persönlichen Steuerschuld und beträgt somit nur einen Teil bis Nichts des Anrechnungsbetrages. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
IX ZR 138/04, Urteil vom 07.04.2005) gestattet die jederzeitige Einziehung von Rückdeckungsversicherungen (damit entfallen Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Witwenversorgung) durch den Insolvenzverwalter: Irgendwelche „Gegenansprüche“ genügen für die Aufrechnung, was faktisch einem Totalverlust gleichkommt...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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