Liebe Mitglieder des BFP,
wir möchten euch über die Pflicht für Finanzanlagenvermittler und Versicherungsvermittler informieren, sich elektronisch bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) wegen Geldwäscheprävention zu registrieren.
In § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 16 GwG sind die Adressaten des Gesetzes abschließend aufgezählt und werden „Verpflichtete“ genannt:
Die Eintragung ist auf der Homepage https://goaml.fiu.bund.de/Home möglich - rechts oben unter dem Reiter „REGISTRIEREN“.
Wichtiger Hinweis: Die Verpflichtung zur Registrierung bei der FIU für nach dem Geldwäschegesetz Verpflichtete besteht - unabhängig von einer Verdachtsmeldung – spätestens ab 1. Januar 2024. Im internen Bereich der FIU werden weitergehende Informationen veröffentlicht. Daher empfiehlt es sich, die Registrierung frühzeitig vorzunehmen.
Viele Grüße
Dipl.-Kauffrau Elgin Gorissen-van Hoek
Öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige für Private Baufinanzierung (IHK München)
Staatl. zugel. unabhängige Honorar-Finanzanlagenberaterin gemäß §34h GewO
Stv. Vorsitzende des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V. (www.bfp-online.de), Oldenburg
Mitglied im ökofinanz-21 e.V. (www.oekofinanz-21.de), Netzwerk für nachhaltige Vermögensberatung, Bad Salzuflen
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