Fachartikel des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V.

Steuern sparen - Handwerker-Kosten von der Steuer absetzen

Geld – Tipp: Haus- und Wohnungsbesitzer und Mieter aufgepasst!

Nachdem seit 2005 auch die letzte steuerliche Förderung in Form der Eigenheim- und Kinderzulage für den Neubau oder Erwerb von Immobilien weggefallen ist, kann man jetzt nur noch bedingt und begrenzt das Finanzamt an seinen Kosten beteiligen.

Handwerker im eigenen Haus – Steuern sparen, aber wie?

Ganz einfach: Handwerkerrechnungen immer pünktlich, aber nicht bar bezahlen!

Die mögliche Steuerermäßigung bei der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen und daraus resultierenden Lohnkosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurde 2009 auf 20% von max. 6.000 € = 1.200 € erhöht. Die Steuerermäßigung wird aber nur gewährt, wenn der Zahler für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Rechnungstellers der Handwerkerleistung erfolgt ist. Die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung hat unbar, in der Regel durch Überweisung, Dauerauftrag, Einzugsermächtigung oder im Wege des Online-Bankings zu erfolgen. Anerkannt wird auch Bezahlung per Verrechnungsschecks oder durch Teilnahme am Electronic-Cash-Verfahren oder am elektronischen Lastschriftverfahren.

”Nur Bares ist Wahres” trifft hier leider nicht zu. Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt bzw. berücksichtigt!

Begünstigt sind z. Bsp. Reparatur-, Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten (jeweils nur Lohnkosten, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht jedoch das Material und nicht die Erstanschaffung):

  • an Innen- und Außenwänden
  • am Dach, an der Fassade, an Garagen, Ein- und Zufahrtfahrtwegen
  • Reparatur oder Austausch, streichen von Türen und Fenstern sowohl innen als auch außen), Heizkörpern und -rohren (Malerarbeiten), Bodenbelägen,
  • Wartung oder Reparatur sowie der Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Modernisierung des Badezimmers

nicht nur an Gebäuden, auch z.B.

  • Modernisierung oder Austausch einer Einbauküche
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z. B. Fernsehgerät, Geschirrspüler, Herd, PC, Telefonanlage, Waschmaschine)

oder

  • Maßnahmen der Gartengestaltung

oder

  • Gebühr für den Kaminkehrer und Heizungswartung
  • Leistungen für Hausanschlüsse (z. B. Strom, Gas, Wasser, Telefon)

Zusätzlich für haushaltsnahe Dienstleistungen wie z. B.

  • Reinigung der Wohnung (z. B. Putzfrau, Putzhilfe oder einen selbständigen Fensterputzer)
  • Gartenarbeiten (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden)
  • Umzugsdienstleistungen in die neue (Miet-)Wohnung (Helferlöhne, Umzugsspedition)

Auch als Mieter einer Wohnung / Hauses können Sie die Aufwendungen geltend machen, wenn die bezahlten Nebenkosten Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Hausmeister, Hausreinigung, Gartenpflege) oder für handwerkliche Tätigkeiten (z. B. Schornsteinfeger, Heizungswartung) enthalten.

Als Nachweis benötigen Sie in diesem Fall

  • die Jahresabrechnung der Nebenkosten oder
  • eine Bescheinigung des Vermieters oder der Hausverwaltung.

Erkenntnis daraus: Zu einer fundierten Beratung über die möglichen Vermögensaufbau- wie Vorsorgebausteine und deren Finanzierung gehört ebenso eine Analyse des Kundenwunsches, des Bedarfs sowie der Möglichkeit, vom Staat, Arbeitgeber oder sonstigen Institutionen finanzielle Hilfe zu erhalten. Ebenso wichtig ist es, unnötige Kosten zu vermeiden!

Deshalb der Rat eines Schwaben: Das Beste Steuersparmodell? Geld nicht sinnlos und ohne Gegenwert ausgeben!

Die Ergebnisse hängen sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab, aber auch von Ihrem und dem Wissen Ihres Beraters. Pauschalaussagen genügen den Anforderungen nicht.

In allen Fällen sollte man auf einen unabhängigen, neutralen Spezialisten zurückgreifen und evtl. auch einen kompetenten Steuerberater / Steuerhilfe für die steuerliche Seite hinzuziehen.

Berater gegen Honorar bieten hier die Möglichkeit, dass Ihre eigenen Interessen zur passenden Form und den passenden Produkten und nicht der Produktverkauf wahrgenommen und vertreten werden.

Lassen Sie sich helfen!

Sie sehen, wir haben viel vor. Heute und in Zukunft dürfen Sie von mir mehr erwarten als vom Durchschnitt: Mehr Qualität, mehr Leistung und mehr Kundenorientierung. Es würde mich freuen, wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen. Denn nur gemeinsam sind wir stark.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitglieder des Bundesverbandes Finanz-Planer e. V. als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie!

Sichern Sie sich die Vorteile einer unabhängigen Finanzberatung mit herausragendem Ruf. Lassen Sie sich beraten.

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Autor
Bruno Steiner
Anschrift
Bruno Steiner

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