Schwarzarbeit lohnt sich nicht! Ehrlich sein ist nicht teuer und lohnt sich.
„Schwarz“ im Privathaushalt beschäftigen; so wollen manche Geld, sprich Ausgaben, sparen. Dies bedeutet –
aus „Nicht Wissen“, ein unnötiges Risiko für alle Beteiligten. Wer jedoch
seine Haushaltshilfe ganz legal als Minijobber anmeldet, kann damit sogar Steuern sparen.
Tipp: Steuerermäßigung für
Minijob im Privathaushalt
Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt werden zum einen durch geringe, pauschale Abgaben für Renten-
und Krankenversicherung und eine nur 2%-ige Steuer belastet, zum anderen ermäßigt sich die Einkommensteuer des Arbeitgebers aber um 20 % der entstandenen Kosten, max. jedoch um 510 €.
Nach Ablauf eines Kalenderjahres erhält der Arbeitgeber von der Minijob-Zentrale für seine Einkommensteuererklärung eine Bescheinigung für das Finanzamt als Nachweis über den Zeitraum, für den er Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat sowie über die Höhe des im Vorjahr gezahlten Arbeitslohnes und der darauf entfallenen Abgaben.
Was ist ein Minijob im Privathaushalt?
Wenn ein Arbeitnehmer in einem privaten Haushalt Tätigkeiten verrichtet, die normalerweise durch
Familienmitglieder erledigt werden, liegt ein sogenannter Minijob im Privathaushalt vor.
Welche Vorteile hat der Arbeitgeber?
Für einen Minijob (Monatslohn bis insgesamt von 1 - 400-€, bei mehreren Arbeitgebern die Summe aus allen Beschäftigungen) in Privathaushalten zahlen Arbeitgeber steuerlich begünstigt Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung. Sie müssen maximal 14,27 % der jeweiligen Lohnsumme an Abgaben an die Minijob-Zentrale zahlen. Diese setzen sich aus je 5 % Pauschalbeitrag zur Renten- und Krankenversicherung, 0,67 % Umlagen zur Arbeitgeberversicherung, 1,6 % zur gesetzlichen Unfallversicherung und gegebenenfalls 2 % einheitliche Pauschsteuer. Die Abgaben werden im Haushaltsscheckverfahren per Einzugsermächtigung vom Konto des Arbeitgebers von der Minijob-Zentrale eingezogen.
Beispiel:
Eine Haushaltshilfe im Privathaushalt erhält monatlich 200 € Arbeitslohn als geringfügig Beschäftige:
|
legal |
Schwarzarbeit (illegal) |
Jahresarbeitslohn (mtl. 200,00 €) |
2.4000,00 € |
2.400 € |
Pauschale Abgaben 14,27% |
342,48 € |
0,00 € |
Gesamt-Aufwendung |
2.742,48 € |
2.400,00 € |
Steuervorteil 20% (max. 510 € ESt + Soli) |
510,00 € |
0,00 € |
Nettoaufwand |
2.232,00 € |
2.400,00 € (und Angst, erwischt zu werden) |
Der Steuervorteil ist um 167,52 € höher als die pauschalen Abgaben.
Welche Vorteile hat der Arbeitnehmer?
Da der Arbeitgeber die Abgaben trägt, zahlen Minijobber keine Sozialabgaben und in meist auch keine Steuern. Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Aus der Beschäftigung erwerben sie geringfügige Rentenansprüche, die sie aber geschickt und mit wenig Aufwand / Kosten / Geld durch eine Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung lukrativ und zu ihren Gunsten erhöhen können.
Der Hauptvorteil der Beitragsaufstockung für den Arbeitnehmer ist, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang als Rentenversicherungsbeitrag zu einer höheren Altersrente und für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeit) berücksichtigt wird. Damit ergeben sich Voraussetzung für:
Beispiel:
Ein/e Minijobber/in, der/die bisher nur 3 Jahre (36 Monate) z.B. durch Kindererziehungszeit für die Wartezeit
erworben hat, besteht die Möglichkeit, die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monate) für die Inanspruchnahme der Regelaltersrente zu erfüllen, wenn sie mindestens für zwei Jahre freiwillig den Eigenanteil von z. Zt. 4,9 % zur
Rentenversicherung zahlt. S. a. 400-Euro-Job - Wie nutze ich alle Vorteile?
Fazit:
Erkenntnis daraus: Zu einer fundierten Beratung über die möglichen Vorsorgebausteine gehört eine Analyse des Kundenwunsches in der Leistungsphase (z.B. vererbbar, kapitalisierbar). Die Ergebnisse hängen deshalb sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab. Pauschalkriterien wie die „Förderquote, Steuer sparen" und eine einseitige Betrachtung nur der Sparzeit genügen den Anforderungen nicht. Aufgrund der Komplexität der Produkte und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, Auswirkungen und Inanspruchnahme der Leistungen in der Zukunft benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse.
In Zweifelsfällen sollten Vermittler oder Kunden auf einen Spezialisten zugreifen und evtl. einen Steuerberater hinzuziehen.
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