VerbrKRL
Antwort auf das Schreiben vom 02.09.2010

28.09.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Geschäftsstelle
Dr. M. F., MdB: Betrifft Schreiben des Hr. Prof. Heinrich Bockholt vom 2.9.20101 Verbraucherkreditrichtlinie Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Zu Punkt Effektivzinsangaben Die Effektivzinsangaben bei unechten Abschnittsfinanzierungen werden in der Preisangabenverordnung (PAngV) in § 6 Abs. 4 sowie im Anhang zu § 6 PAngV, Punkt 11 j geregelt...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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