Ruhestandsplanung
Wohlstand oder Versorgungslücke im Alter

07.04.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Ruhestandsplanung: Wunsch: Der Ruhestand soll in 35 Jahren im Alter von 65 Jahren beginnen. Die Kaufkraft im Ruhestand soll dem heutigen Nettoeinkommen bzw. mtl. Einnahmen von 2.000,00 € entsprechen. Bei einer Teuerungsrate von 3,00% benötigen man dann 5.627,72 € an mtl. Einnahmen. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie einem bestehenden Sparvertrag (VL p.m. 40 €) rechnet Herr Sparsam zukünftig bereits mit 1.809,00 € an mtl. Einnahmen. Somit verbleibt eine Versorgungslücke von mtl. 3.818,72 € zum Alter 65, die durch eine Rentenzahlung ausgeglichen werden muss. Diese mtl. Einnahme soll dann für weitere 31 Jahre (bis Alter 96) zur Verfügung stehen. Anschließend sollen noch 0,00 € an Restkapital verbleiben. Daraus ergibt sich dann ein erforderliches Leibrentenkapital zu Beginn der Leibrentenphase von 733.886,92 € bei 5,00% Anlagezins. Aufgrund der nicht stehen bleibenden Kostensteigerungen auch als Rentner ist eine dynamische Einnahmensteigerung ab Ruhestandsbeginn von 3,00% für jedes Jahr gewünscht. Daraus folgt: Das erforderliche Vermögen zu Beginn der Rentenphase beträgt 1.056.822,25 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme, dass keine Steuern auf die Einkünfte fällig werden. Aus anderen Quellen stehen noch 20.000,00 € Barkapital zum Alter 65 zur Verfügung. Das aufzubauende Vermögen beträgt demnach noch 1.036.822,25 €. Die theoretisch erforderliche Einmalanlage per heute beträgt 187.965,80 € bei 5,00% Anlagezins. Annahme: Steuerpflichtiger Anteil am Ertrag 0,00%; Grenzsteuersatz 0,00%; Sparer-Pauschbetrag 0,00 €. Die erforderliche, gleichbleibende Sparrate ab heute beträgt dann mtl. 931,39 € bei 5,00% Anlagezins. Wird die anfängliche Sparrate jährlich um 5% erhöht, beträgt diese ab heute 457,52 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme eines steuerpflichtigen Anteils am Ertrag von 0,00%. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Für das zusätzlich erforderliche Leibrentenkapital von 152.980,58 € ist bei einer Rendite von 5,00% eine Zielsparrate von weiteren 67,51 € in der Ansparphase erforderlich (Dynamik 5,00% p...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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Private Vorsorge
Rürup-Rente - Werfen Sie Ihr Geld nicht in ein "Schwarzes Loch"

01.03.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert der Staat diese mit steuerlichen Anreizen. "Rürup-Sparer" profitieren evtl. von einer steuerlichen Förderung. Die Beiträge zur Rürup-Rente kann man vom ersten Euro (€) an steuerlich als Sonderausgaben geltend machen (absetzbar). Die Rürup-Rente wird insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige und Freiberufler als attraktiv angepriesen durch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs.Dabei handelt es sich um einen Freibetrag und nicht, wie häufig suggeriert bzw. angenommen wird, um einen Steuererstattungsbetrag. Die Steuerersparnis ergibt sich aus der persönlichen Steuerschuld und beträgt somit nur einen Teil bis Nichts des Anrechnungsbetrages. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Hasse schreibt im Versicherungsrecht: „Der Versicherungsnehmer hat in der Ansparphase das Recht zu einer vorzeitigen Kündigung des Altersvorsorgevertrages gem. § 165 VVG (a...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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Förderung, Vor- und Nachteile u.w.m.
Wohn-Riester oder amtlich Eigenheimrentengesetz - EigRentG

09.08.2009, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Die Riester-Förderung gibt es rückwirkend zum 01.01.2008 auch für die Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Wie funktioniert es voraussichtlich? Für wen lohnt sich welches Riester-Modell? Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass man in der Ansparphase einen Riester-Vertrag nur zum Teil für die Anschaffung einer Immobilie verwendet...
Während der Ansparphase halten die Finanzbehörden alle geförderten Riester-Beiträge und die staatlichen Zulagen auf einem sogenannten Wohnförderkonto fest...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.

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