VFE in der Kritik. Zu Recht?
Vorfälligkeitsentschädigung: Zur Frage der Regulierungsnotwendigkeit langfristiger Immobiliardarlehen

08.02.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch: Klaus Wehrt
Unter Ökonomen besteht weitgehend Einigkeit dahingehend, dass wer einen Markt zu regulieren beabsichtigt, zunächst einmal die Beweislast dafür trägt, dass der Markt Fehlfunktionen in sich trägt. In Bezug auf die Frage, ob der Problemkreis rund um die Vorfälligkeitsentschädigung regulierungsbedürftig ist, ist also zunächst einmal darzulegen, worin ein etwaiges Marktversagen auf dem Markt der grundschuldbesicherten Darlehen mit langfristig festgeschriebenem Zinssatz besteht. Zurzeit steht die Vorfälligkeitsentschädigung insbesondere deshalb in der Kritik, weil sie häufig eine Höhe erreicht, die von den Kunden nur schwer hingenommen wird. Dass Produkte auf einem Markt teuer zu erwerben sind, ist indes kein ausreichendes Indiz dafür, dass der entsprechende Markt zu regulieren ist. Der hohe Preis selbst stellt kein Marktversagen dar. Entscheidend ist vielmehr die Antwort auf die Frage, ob dieser hohe Preis sich trotz funktionierendem Wettbewerb ergibt oder ob er Ergebnis der Ausübung von Marktmacht ist. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Zumindest im Fall des Immobilienverkaufs als anerkanntem berechtigtem Interesse zur vorzeitigen Darlehensablösung beschränkt sich die Vorfälligkeitsentschädigung auf den Ausgleich des eingetretenen Schadens bei der Darlehensgeberin...
; „Preis oder Ersatz des Erfüllungsinteresses – eine rechtsökonomische Analyse vorzeitiger Darlehensablösungen“, in: Schäfer, H...
Soweit Vorfälligkeitsentschädigungen tatsächlich genau den wirtschaftlichen Nachteil einer Bank ausgleichen und in allen Fällen der vorzeitigen Darlehensablösung – auch der einfachen Umschuldung – überprüfbar bleiben, gibt es kein weiteres Marktversagen, das zu regulieren, der Gesetzgeber aufgerufen ist...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.

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