Stellungnahme
Stellungnahme des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V. zu dem Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten befassten internen und externen Bankmitarbeiter

05.05.2016, der Artikel wurde veröffentlich durch: Elgin Gorissen-van Hoek
Durch die unterschiedlichen Verordnungen für interne und externe Bankmitarbeiter und Immobiliardarlehensvermittler und -berater hinsichtlich der Anforderungen an die Sachkunde entstehen sehr große fachliche Unterschiede in der Qualifikation am Markt, die unserer Ansicht nach nicht zu begründen sind. Für dieselbe Tätigkeit muss ein externer und interner Bankmitarbeiter nur einen Bruchteil der Qualifikationsanforderungen der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie erfüllen im Vergleich zu einem Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater. Der Begriff ist in 11 Sätzen enthalten:
Ergebnis der Synopse der Sachkundenachweise und Gleichstellung der Berufsqualifikationen für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung 25...
Ergebnis der Synopse der Sachkundenachweise und Gleichstellung der Berufsqualifikationen für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung 25. Januar 2016 Unterschiedlicher Umfang der Inhalte der geforderten Sachkunde – keine Kenntnisse in der Kundenberatung verlangt Die geforderte Sachkunde ist bei den Bankmitarbeitern auf 4 Punkte beschränkt, die Immobiliendarlehensvermittler und Honorarberater haben einen Katalog von fast 30 fachlichen Anforderungen nachzuweisen, der sich an der Anlage 1 der Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) ausrichtet...
Bei den Immobiliardarlehensvermittlern und Honorarberatern wird der Nachweis der Sachkunde durch einen öffentlich rechtlichen Abschluss vorausgesetzt...
Für Immobiliardarlehensvermittler und Honorarberater, die einen IHK Abschluss als Finanzberater für Finanzdienstleistungen vorweisen können, wird jedoch zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und bei Akademiker mit Abschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nachzuweisen sein...
Demgegenüber besteht für ein Immobiliardarlehensvermittler aus dem EUAusland ohne einen Nachweis entsprechender Sachkunde in allen Gebieten der Verordnung die Pflicht, in Deutschland eine erfolgreiche Sachkundeprüfung in den fehlenden Sachgebieten abzulegen, bevor er hier tätig werden kann...
Synopse der Sachkundenachweise und Gleichstellung der Berufsqualifikationen Bankmitarbeiter (BaFin)    Immobiliardarlehensvermittler / Honorarberater (Gewerberecht) Auszug aus dem Entwurf der „Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Verbraucher- Wohnimmobilienkrediten befassten internen und externen Mitarbeiter“ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 13.01.2016:    Auszug aus dem Referentenentwurf der „Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 12.10.2015: Sachkunde für interne und externe Bankmitarbeiter    Sachkundenachweis für Immobiliardarlehensvermittler §34i GewO/ Honorar-Immobiliardarlehensberater §34i Abs. 5 GewO   § 1 Sachkunde (1) Die mit der Vergabe von Verbraucher- Wohnimmobilienkrediten befassten internen und externen Mitarbeiter der Kreditinstitute müssen über die in § 18a Absatz 6 des Kreditwesengesetzes genannten angemessenen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen...
Der Begriff ist in weiteren 11 Sätzen enthalten.

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VFE in der Kritik. Zu Recht?
Vorfälligkeitsentschädigung: Zur Frage der Regulierungsnotwendigkeit langfristiger Immobiliardarlehen

08.02.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch: Klaus Wehrt
Unter Ökonomen besteht weitgehend Einigkeit dahingehend, dass wer einen Markt zu regulieren beabsichtigt, zunächst einmal die Beweislast dafür trägt, dass der Markt Fehlfunktionen in sich trägt. In Bezug auf die Frage, ob der Problemkreis rund um die Vorfälligkeitsentschädigung regulierungsbedürftig ist, ist also zunächst einmal darzulegen, worin ein etwaiges Marktversagen auf dem Markt der grundschuldbesicherten Darlehen mit langfristig festgeschriebenem Zinssatz besteht. Zurzeit steht die Vorfälligkeitsentschädigung insbesondere deshalb in der Kritik, weil sie häufig eine Höhe erreicht, die von den Kunden nur schwer hingenommen wird. Dass Produkte auf einem Markt teuer zu erwerben sind, ist indes kein ausreichendes Indiz dafür, dass der entsprechende Markt zu regulieren ist. Der hohe Preis selbst stellt kein Marktversagen dar. Entscheidend ist vielmehr die Antwort auf die Frage, ob dieser hohe Preis sich trotz funktionierendem Wettbewerb ergibt oder ob er Ergebnis der Ausübung von Marktmacht ist. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Ergebnis und Ausblick Eine volkswirtschaftlich optimale Regulierung des Marktes der Immobiliardarlehen mit langfristig festem Zinssatz beschränkt sich nach dem oben Ausgeführten darauf, den Darlehensgeber in jedem Fall der vorzeitigen Ablösung mit dem Ersatz der wirtschaftlichen Nachteile zu kompensieren, es sei denn, vertraglich wurde eine entschädigungsfreie Rückzahlungsmöglichkeit vereinbart...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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