22.04.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Müssen Sie auch Einkommensteuer (voraus) bezahlen? Die Werte Ihrer letzten Einkommensteuererklärung nutzen der/die Sachbearbeiter/innen des Finanzamts, um die Höhe der Vorauszahlung zu ermitteln. Dabei müssen nun aber Steueränderungen wie zum Beispiel die Neuregelung des Sonderausgabenabzugs von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Haben Sie neben dem Lohn noch nicht sofort besteuerte aber steuerpflichtige Einkünfte, und reicht die im laufenden Jahr einbehaltene Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer zur Begleichung Ihrer Steuerschuld nicht aus...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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