Müssen Sie auch Einkommensteuer (voraus) bezahlen? Die Werte Ihrer letzten Einkommensteuererklärung nutzen der/die Sachbearbeiter/innen des Finanzamts, um die Höhe der Vorauszahlung zu ermitteln. Dabei müssen nun aber Steueränderungen wie zum Beispiel die Neuregelung des Sonderausgabenabzugs von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden.
Haben Sie neben dem Lohn noch nicht sofort besteuerte aber steuerpflichtige Einkünfte, und reicht die im laufenden Jahr einbehaltene Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer zur Begleichung Ihrer Steuerschuld nicht aus? Dann setzt die Finanzbehörde unter Umständen Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest, um diese Lücke zu schließen. Die Höhe der Vorauszahlung wird ermittelt anhand der Werte aus Ihrer letzten Einkommensteuererklärung.
Bei den Vorauszahlungen für das Jahr 2010 werden die Neuregelungen des Sonderausgabenabzugs von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen berücksichtigt. Zu beachten ist, dass wegen der bis 2009 geltenden Regeln sich aus Ihrer letzten Steuererklärung jedoch nicht genau ablesen lässt, wie hoch die begünstigten Beträge sind. Deshalb wurde eine Übergangsregelung (§ 52 Abs. 50f EStG) geschaffen.
Die in Ihrer letzten Steuererklärung angegebenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden zugrunde gelegt. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden um pauschal 4%, die für eine private Krankenversicherung um 20% gekürzt. Berücksichtigt wird mindestens der Betrag von 1.500 € bei Alleinstehenden / ledigen bzw. 3.000 € bei verheirateten Steuerzahlern.
Wenn Ihre Krankenversicherungsbeiträge höher als die Pauschalen sind, weisen Sie das dem Finanzamt anhand einer Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung nach. Dann wird der höhere Betrag berücksichtigt.
Als Arbeitnehmer oder Beamter: Legen Sie diese Bescheinigung über die höheren Beiträge Ihrem Arbeitgeber bzw. Lohnbüro vor, wird dies bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Sie können aber auch bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung damit warten und dann dort die Belege einreichen. Dann erfolgt der Ausgleich über das Finanzamt.
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes werden Vorsorgeaufwendungen zur Krankheitskosten- und Pflegeversicherung wie die Jahresverdienstbescheinigung (früher „Lohnsteuerkarte“) künftig elektronisch an die Bundeszentrale für Finanzen übermittelt. Dazu benötigen alle Beteiligten ihre Steuer-ID-Nummer.
Wichtig: Lassen Sie sich nicht zum Abschluss neuer Versicherungen mit dem Argument „Steuern sparen und Steuererstattung“ verführen oder dem Argument „Altersvorsorge ohne Eigenaufwand“ oder „jetzt mehr netto vom brutto“ verleiten bzw. für dumm verkaufen. Denn ob und wie viel Steuerersparnis tatsächlich der Fall ist, wissen Sie erst, wenn Sie Ihren Bescheid vom Finanzamt vorliegen haben.
Erkenntnis durch Nachdenken: Häufig sind die geringen Steuerersparnisse schon durch die Beitragserhöhungen der Versicherungen (KV bis zu 30% vom Vorjahresbeitrag) und den gestiegenen Lebenshaltungskosten und Abgaben schon längst aufgefressen.
Lassen Sie sich fachmännisch beraten: Die Ergebnisse hängen sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab. Pauschalkriterien oder eine einseitige Betrachtung des Vorhabens genügen den Anforderungen nicht. Aufgrund der Komplexität des Produkts und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, Auswirkungen benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse.
In Zweifelsfällen sollten Vermittler oder Kunden auf einen Spezialisten zugreifen und evtl. einen Steuerberater und / oder Rechtsbeistand hinzuziehen. Riskieren Sie keine Fehler durch "falsche Helfer!"
Wann sprechen wir darüber?
Sie sehen, wir haben viel vor. Von Beratern dürfen Sie mehr erwarten als von Produktverkäufern: Mehr Qualität, mehr Leistung und mehr Kundenorientierung. Es würde mich freuen, wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen. Denn nur gemeinsam sind wir stark.
Für weitere Informationen stehen Ihnen als Ansprechpartner die Mitglieder des Bundesverbandes Finanz-Planer e. V. gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie!
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