13.02.2013, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Heinrich Bockholt
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen ist keine Kreditgewährung - Stückkostenzuschlagskalkulation – BGH-Urteil vom 6.2.2013. Ohne die Details der Argumentationskette des Klägers zu kennen, dürfte der Hintergrund das Thema Stückkostenzuschlag für die unterjährige Zahlungsweise von Beiträgen zur Kapitallebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen und fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen sein. Auch die Verbindung bzw. der Vergleich mit einem Verbraucherdarlehen ist leicht nachzuvollziehen. Das soll an folgenden Beispielen erläutert werden. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
(BFP)
Koblenz, den 12.2.2013
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen ist keine Kreditgewährung - Stückkostenzuschlagskalkulation - BGH-Urteil vom 6.2.2013
Az: IV ZR 230/
Ohne die Details der Argumentationskette des Klägers zu kennen, dürfte der Hintergrund das Thema Stückkostenzuschlag für die unterjährige Zahlungsweise von Beiträgen zur Kapitallebensversicherungen, privaten
Rentenversicherungen und fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen sein...
Das soll an folgenden Beispielen erläutert werden:
Der Kunde Weber schließt eine Kapitallebensversicherung(LV) ab, bei der ein jährlich vorschüssiger Beitrag von 1.200 € vereinbart wird...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.
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