13.02.2013, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Heinrich Bockholt
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen ist keine Kreditgewährung - Stückkostenzuschlagskalkulation – BGH-Urteil vom 6.2.2013. Ohne die Details der Argumentationskette des Klägers zu kennen, dürfte der Hintergrund das Thema Stückkostenzuschlag für die unterjährige Zahlungsweise von Beiträgen zur Kapitallebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen und fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen sein. Auch die Verbindung bzw. der Vergleich mit einem Verbraucherdarlehen ist leicht nachzuvollziehen. Das soll an folgenden Beispielen erläutert werden. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Zu befürchten ist allerdings, wie in der Branche Lebensversicherungsgesellschaften üblich, dass nach diesem angeblich erfolgreichen BGH-Prozess nichts zur weiteren Transparenz des Stückkostenaufschlages unternommen wird...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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