13.02.2013, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Investitionen zur Altersvorsorge und Einkommenssicherung - Stolperfalle Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung. Wer den Aussagen unserer Politiker, z. Bsp. „Die Renten sind sicher“, inzwischen ergänzt um „nicht ausreichend“, für ein finanziell sorgenfreies Rentnerdasein Glauben schenkt und deshalb der Aufforderung zur privaten Altersvorsorge nachkommt, erlebt in der Praxis häufig eine Enttäuschung. Viele Menschen beanspruchen aus verschiedenen, meist gesundheitlichen, Gründen die vorgezogene Altersrente. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Gleichzeitig werden neben dem Steueranteil auf den Ertragsanteil der Rente für diese zusätzlichen und alle
weiteren Einkünfte der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig bis zur BBG (nicht privat krankenversicherte) sowie die anteilige Einkommen-, evtl. Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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25.05.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Rentner lassen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich in die Gruppen der pflicht-, familien- und freiwillig versicherten Rentner einteilen. Für die (willkürliche und ungerechte) Beitragsbemessung zur Krankenversicherung werden, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die folgenden Einkommen eines Rentners berücksichtigt: Einkommen aus gesetzlicher Rente, zum Beispiel Hinterbliebenenrenten, andere Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrente, private Rentenversicherung, Einkommen aus selbständiger Arbeit, zum Beispiel Erträge aus Stromeinspeisung (Photovoltaik). Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Der volle Pflegeversicherungsbeitrag
beträgt dann 2,20 Prozent des Rentenzahlbetrags...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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11.01.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VWL), fast jeder erhält dazu einen tariflichen oder freiwilligen Arbeitgeberzuschuss. Anlagemöglichkeiten sind Banksparpläne, Investmentfonds, Versicherungen, Bausparverträge, direkte wohnwirtschaftliche Verwendung (wird selten angeboten, weil damit keine Provisionen und Gebühren kassiert werden können), bAV und "Riestern". Nachteil: Auf den VL-Sparbetrag – maximal 40 € im Monat p. P. (pro Person / Arbeitnehmer) – fallen individuell evtl. Steuern und Sozialabgaben an. Fließt der Betrag für die vermögenswirksamen Leistungen dagegen in die betriebliche Altersversorgung, landet er ohne Abzüge beim Anlageinstitut. Wieviel dabei auf dem Konto des Sparers ankommt, bleibt das Geheimnis der Anbieter. Neben der Steuerfreiheit entfallen die Abgaben zur Sozialversicherung. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
voller Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf die bAV-Rente für pflichtversicherte Rentner in
der GKV (gesetzliche Krankenversicherung)
individuelle, volle Besteuerung der bAV-Rente
kein Insolvenzschutz
Probleme bei einem Arbeitgeberwechsel und evtl. geringes bis kein Guthaben zur Übertragung
Zitat: „Große Risiken sieht der Kölner Wirtschaftswissenschaftler Eckart Bomsdorf in der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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