02.07.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Wer als pflichtversicherter Arbeitnehmer krank wird, hat die ersten 42 Tage keine finanziellen Einbußen. Dauert die Krankheit aber länger als sechs Wochen, erhält er keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld. Dieses ist aber wesentlich geringer, als der vorherige Nettoverdienst. Dabei kommt eine Krankheit, die länger als sechs Wochen dauert, häufiger vor als manche denken. Sie muss aber nicht zwangsläufig zu einer Berufsunfähigkeit führen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Das bedeutet, dass Fehlzeiten in der Berechnung späterer Rentenanwartschaften entstehen, was dann
eine geringere Rente zur Folge hat...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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