17.01.2014, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Torsten Sabitzer
Guthaben aus bestehenden Riesterverträgen können jederzeit förderunschädlich für die Entschuldung (Sondertilgung) der selbstgenutzten Immobilie genutzt werden, sofern die Objektvoraussetzungen gegeben sind. Zu beachten ist der Mindestentnahmebetrag von 3.000 € aus bestehenden Riesterverträgen. Somit sind ab sofort Sondertilgungen während der gesamten Kreditlaufzeit möglich. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Eine Umschuldung mit einem Riesterdarlehen können daher alle Selbstnutzer in Anspruch
nehmen – die wichtigste Änderung ab 01.01.2014...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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