26.04.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Nach Auskunft des „Bayerische Landesamt für Steuern“ wird es zu folgender Anfrage in Bälde ein klärendes Schreiben für die Finanzämter geben: Azubis in einem Ausbildungsbeschäftigungsverhältnis (unabhängig vom Alter) zahlen aus ihren Einnahmen Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Aufwendungen können bei den Eltern bzw. Elternteilen (z. Bsp. getrennt lebend) entsprechend dem zustehenden Anteil am Kinderfreibetrag im Rahmen der Sonderausgaben (Krankenversicherungsbeiträge zur Grundversorgung) geltend gemacht werden Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Der (noch nicht rechtskräftige) Steuerbescheid der Eltern liegt bereits vor
Man schreibt an das Finanzamt und beantragt die nachträgliche Berücksichtigung (Einspruch gegen oder Antrag auf schlichte Änderung des Bescheides) und belegt die geltend gemachten KV-Beiträge anhand einer Kopie der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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