Unbedingt regeln - Eigenheim bei nicht verheirateten
Eigenheim als Vorsorge und Vermögensaufbau

24.07.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Der Gesetzgeber hat nicht geregelt, was passiert, wenn sich unverheiratete Hausbesitzer trennen oder einer von beiden geschäftsunfähig wird oder verstirbt. Sie müssen selber vorsorgen. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament können Nichtverheiratete zwar auch aufsetzen...
Nehmen Sie die Hilfe eines Fachanwaltes oder eines sachkundigen Notars in Anspruch und lassen sie einen juristisch haltbaren Partnerschafts- / Erbvertrag, ein Testament, eine Vorsorgevollmacht sowie eine Patienten- und Betreuungsverfügung fertigen...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.

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