24.07.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Der Gesetzgeber hat nicht geregelt, was passiert, wenn sich unverheiratete Hausbesitzer trennen oder einer von beiden geschäftsunfähig wird oder verstirbt. Sie müssen selber vorsorgen. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament können Nichtverheiratete zwar auch aufsetzen...
Nehmen Sie die Hilfe eines Fachanwaltes oder eines sachkundigen Notars in Anspruch und lassen sie einen
juristisch haltbaren Partnerschafts- / Erbvertrag,
ein Testament,
eine Vorsorgevollmacht sowie
eine Patienten- und Betreuungsverfügung fertigen...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.
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