Der Gesetzgeber hat nicht geregelt, was passiert, wenn sich unverheiratete Hausbesitzer trennen oder einer von beiden geschäftsunfähig wird oder verstirbt. Sie müssen selber vorsorgen.
In Deutschland leben geschätzt schon mehr als zwei Millionen Menschen unverheiratet zusammen. Ein Teil davon hat schon oder erwirbt Vermögen auf einem gemeinsamen oder getrennten Konto oder finanziert zusammen die eigene Immobilie. Im Falle einer Trennung vom oder beim Tod des Partners stehen die Betroffenen meist vor rechtlichen Problemen, denn der Gesetzgeber hat für diese Form des Zusammenlebens – im Gegensatz zur Ehe, also standesamtlich getraut – nichts verbindlich geregelt.
Kaufen und finanzieren nichteheliche Paare gemeinsameine Immobilie, gilt als Nachweis des Besitzes (Eigentümer) einzig und allein der Eintrag im Grundbuch. Wie viel Geld jeder beim Kauf tatsächlich eingebracht hat, spielt keine Rolle.
Vorsicht Schenkungsteuerfalle: Zahlen Sie Ihr Eigenkapital auf keinen Fall auf ein gemeinsames (Partner-)Konto ein.
Wenn die Partner sich trennen und beide eingetragene Eigentümer sind, müssen beide weiterhin die finanziellen Lasten der Immobilie, also Zins und Tilgung der Schulden, tragen. Derjenige, der aus dem Eigenheim auszieht, ist jedoch kaum noch dazu bereit und der Zurückbleibende kann eine Finanzierung, die auf zwei Einkommen aufgebaut ist, nicht allein tragen.
Nichtehelichen, aber auch gesetzlich legitimierten Paaren empfehlen wir dringend, sich rechtzeitig vertraglich und finanziell für alle Fälle abzusichern. Das ist in „rosa Wolkenzeiten“ noch leicht zu bewerkstelligen.
Kommt es zum „Rosenkrieg“, also Krach und Trennung, können sich Partner oft nicht einigen, wie mit der Immobilie zu verfahren ist. So bleibt meist nur noch die Zwangsversteigerung, die oft mit hohem finanziellen und noch mehr emotionalem Verlust verbunden ist.
Rechtliche Sicherheit kann da ein Partnerschaftsvertrag bei einem Notar schaffen. Die Partner können so regeln, wer nach einer Trennung / bei Tod in der Immobilie weiter wohnen darf, wie die finanziellen Lasten verteilt werden und wer die Immobilie übernimmt oder ob sie verkauft und wie ein evtl. Vermögenszuwachs verteilt werden soll.
Im Todesfall gelten die Lebenspartner als nicht miteinander verwandt. Daher beerben sie sich nicht automatisch gegenseitig. Auch ist eine evtl. Erbschaftsteuer (s. 2.) zu bedenken.
Ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament können Nichtverheiratete zwar auch aufsetzen. Im Ernstfall würde es aber nicht zählen.
Finanzielle Sicherheit im Falle des Todes eines oder beider Partner kann eine
Risikoversicherung für den Todesfall schaffen.
Wichtig ist hier die richtige Vertragsgestaltung und -durchführung, damit
Erkenntnis daraus: Aufgrund der Komplexität der Gesetze und der Vielzahl von Fallstricken sowie deren Auswirkung sollten Sie, um einen für den Partner oder Hinterbliebenen entwürdigenden Streit mit den (geldgierigen) Verwandten zu vermeiden, alles rechtzeitig regeln. Nehmen Sie die Hilfe eines Fachanwaltes oder eines sachkundigen Notars in Anspruch und lassen sie einen
Die Arbeitskraft ist unser größtes Kapital. Damit erfüllen wir uns Wünsche und Ziele und sichern unseren Lebensstandard während des aktiven Arbeitslebens. Natürlich geht jeder davon aus, dass sich daran auch nichts ändert. Riskieren Sie das Erreichte nicht durch "Nichtstun!"
Wann sprechen wir darüber? Sie sehen, wir haben viel vor. Von Beratern dürfen Sie mehr erwarten als von Produktverkäufern: Mehr Qualität, mehr Leistung und mehr Kundenorientierung.
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