01.03.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert der Staat diese mit steuerlichen Anreizen. "Rürup-Sparer" profitieren evtl. von einer steuerlichen Förderung. Die Beiträge zur Rürup-Rente kann man vom ersten Euro (€) an steuerlich als Sonderausgaben geltend machen (absetzbar). Die Rürup-Rente wird insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige und Freiberufler als attraktiv angepriesen durch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs.Dabei handelt es sich um einen Freibetrag und nicht, wie häufig suggeriert bzw. angenommen wird, um einen Steuererstattungsbetrag. Die Steuerersparnis ergibt sich aus der persönlichen Steuerschuld und beträgt somit nur einen Teil bis Nichts des Anrechnungsbetrages. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Dies gilt auch für die bAV, denn beispielsweise das übliche „Verpfändungsmodell“ schützt nicht davor, dass der Versicherer den Rückkaufswert an die Insolvenzmasse zur Schuldentilgung auszahlen muss (LG Erfurt, Az...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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