Klärung der unterschiedlichen Berufsbilder in der Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung
Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsberater, Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler?

26.08.2017, der Artikel wurde veröffentlich durch: Jürgen Dries
Wenn Sie eine Versicherung brauchen, vereinbaren Sie üblicherweise mit dem „Versicherungsmensch“ einen Termin, wahlweise auch mit dem „Versicherungsfuzzi“ oder „Versicherungsfritze“. Diese doch sehr unspezifischen Hilfsbegriffe für eine ganze Branche zeigen die große Unkenntnis der Verbraucher über am Markt zugelassenen Berufsgruppen. Dabei gilt auch für den Abschluss von Versicherungen: jeder (Kunden-) Topf findet seinen (Berater-)Deckel. Der Begriff ist in 6 Sätzen enthalten:
Versicherungsmakler Ein Makler ist hingegen auf der Basis eines Maklervertrages ausschließlich im Auftrag des Kunden und auf dessen Seite tätig, ohne von einem oder mehreren Produktgebern / Versicherungsunternehmen beauftragt zu sein...
Wichtig – und dennoch meist unbekannt: Bei den derzeit am Markt befindlichen Anbietern von Vergleichsportalen handelt es sich ausschließlich um Versicherungsmakler...
Dem Besucher der Websiten fällt es oftmals schwer auf der jeweiligen Website zu erkennen, dass er hier bei einem Versicherungsmakler gelandet ist und nicht auf einem Verbraucherportal...
Nachteil: Umfassende strategische Beratungen im klassischen Sinne eines Versicherungsmaklers oder Versicherungsberaters finden in der Regel nicht statt...
Auch bei diesen Apps handelt es sich um digitale Versicherungsmakler...
Ihr Versicherungsmakler und Ihr Versicherungsberater hätten Sie darauf im Vorfeld hingewiesen...
Der Begriff ist in weiteren 6 Sätzen enthalten.

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Gewerbeversicherung
Wenn Betriebshaftpflicht und Co. nicht leisten

16.10.2015, der Artikel wurde veröffentlich durch: Matthias Rabel
Die Standardversicherungen eines Betriebes sind vor allem Betriebshaftpflichtversicherung und Inhaltsversicherung. Gerade die Betriebshaftpflicht stellt einen existenziellen Schutz dar, wenn trotz sorgfältiger Tätigkeitsausübung erhebliche Schäden verursacht werden. Der Leistungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Es schließt zwar niemand einen Vertrag ohne einen Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler seiner Wahl ab, diese sind in der Regel aber selbst mit der Komplexität der Materie überfordert...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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Spartipp: Selbstbeteiligung bei Versicherungsverträgen

10.11.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Spartipp: Selbstbeteiligung bei Versicherungsverträgen. Man kann sich nicht gegen alles versichern – aber man sollte seinen Versicherungsschutz auch nicht vernachlässigen. Mit Überlegung kann man seinen existenziell notwendigen und umfangreichen Versicherungsschutz aufbauen. Richtig versichern ist nicht nur eine Frage des Geldes, richtig versichern ist in erster Linie eine Frage der Information und der richtigen Beratung und der darauf aufbauenden Planung. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Gründe sind oder können sein: sie haben sich vor Vertragsabschluss nicht ausreichend informiert oder sind nicht richtig informiert worden dass Verträge zum Teil unnötige, aber kostenpflichtige Risiken enthalten, weil sie nicht mehr vorhanden sind oder vielleicht sogar nie vorhanden waren Risiken von schlecht informierten Verbrauchern zusätzlich bezahlt werden müssen, die bei anderen Gesellschaften kostenfrei Vertragsbestandteil sind Selbstbeteiligungen, die die Prämie senken könnten, nicht bekannt sind oder von den Vermittlern verschwiegen werden Der mündige Verbraucher begreift und weiß auch, dass er eine kundenorientierte Beratung nur von einem finanziell und produktunabhängigen Berater, Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler erwarten kann...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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