26.04.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Nach Auskunft des „Bayerische Landesamt für Steuern“ wird es zu folgender Anfrage in Bälde ein klärendes Schreiben für die Finanzämter geben: Azubis in einem Ausbildungsbeschäftigungsverhältnis (unabhängig vom Alter) zahlen aus ihren Einnahmen Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Aufwendungen können bei den Eltern bzw. Elternteilen (z. Bsp. getrennt lebend) entsprechend dem zustehenden Anteil am Kinderfreibetrag im Rahmen der Sonderausgaben (Krankenversicherungsbeiträge zur Grundversorgung) geltend gemacht werden Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
die Steuererklärung des Azubis nicht erstellt wurde bzw. wird
Man fügt der Steuererklärung der Eltern / -teile eine Kopie der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (heißt so, obwohl aus Papier) bei und trägt die vom Kind einbehaltenen / bezahlten KV-Beiträge in der Anlage "Vorsorgeaufwand" ein...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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