Rente
Rentenerhöhung - Einkommensteuer fällig?

15.06.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Ab 01. Juli 2011 werden Rentner wenig mehr Geld erhalten. Bei den meisten weicht die Freude über das Mehr an Rente schnell einer Verunsicherung, denn in den Medien ist überall zu hören, zu sehen oder zu lesen, die Rentenerhöhung sei voll steuerpflichtig und viele Rentner müssten sogar bis zurück zum Jahr 2005 Steuern nachzahlen. Dies ist teilweise richtig, aber nicht jede Rente oder deren Erhöhung führt zu einer Steuerzahlung. Rentner erhalten ab 01. Juli 2011 eine Erhöhung Ihrer Rente in Höhe von sagenhaften brutto 0,99%. Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Dies hat kaum Auswirkungen auf den Geldbeutel, dafür umso mehr auf die Steuern und Sozialabgaben. Rechnet man den Kaufkraftverlust / die Teuerungsrate sowie die zunehmenden Belastungen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern hinzu, sind die Rentner seit dem Jahr 2000 eindeutig auf der Verliererseite. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Von den Bruttobezügen können je nach Einkunftsart noch Aufwendungen wie zum Beispiel die Beiträge zur Grundversorgung der Krankenversicherung, die Kirchensteuer oder der Werbungskostenpauschbetrag steuerlich geltend gemacht werden...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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