07.11.2012, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Elgin Gorissen-van Hoek
Der 6.11.2012 ist nicht nur ein historischer Tag für Amerika, sondern auch für die Honorarberatung in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf für einen „Honorar-Anlageberater“ vorgelegt. Dieser bedeutet aber einen ganz klaren Bruch in der Honorarberatung – quer durch die Finanzanlagen der Verbraucher. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Es erfolgt ein Registereintrag nach §36c WpHg bei der BaFin...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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