Wer geschickt agiert und genau Bescheid weiß, kann maximale Förderbeträge mitnehmen.
Voraussetzung: Fachwissen und keinem Verkäufer auf den Leim gehen.
Nicht geeignet sind z.B. Bausparsummen von 77.000 € für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen (VL) zu einem Tarif, der eine Besparung von 50% für die Zuteilung erfordert. Das bedeutet 39.270,00 € (38.500 € Guthaben sowie 770 € Abschlussgebühr: Sparrate 40 € mtl.) sind notwendig, um den Vertrag nach rd. 982 Monaten oder 81,8125 Jahren zur Zuteilung zu bringen. Die Praxis zeigt, dass solche Geschenkbausparverträge für die UrUrUr-Enkel tagtäglich und damit auch die Sparer verkauft werden.
Wie macht man es richtig?
Arbeitnehmersparzulage/n und Wohnungsbauprämie schließen sich nicht aus, sondern werden nebeneinander gewährt. Damit kann sogar eine "dreifache Zulage" in Betracht kommen.
Folgende Verträge sind dazu notwendig:
Arbeitnehmersparzulage beim Beteiligungssparen:
Auf die VL-Sparraten in einen Aktienfondssparplan gewährt der Staat eine
Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 Prozent der jährlichen VL-Einzahlungen
bis zu maximal 400 €. Dies bringt eine Förderung von 80 € im Jahr vom Staat. Hierzu ist für jeden Sparer ein separater Vertrag nötig.
Arbeitnehmersparzulage beim Bausparvertrag:
Wohnungsbauprämie beim Bausparvertrag:
Bei einem Bausparvertrag, der nach dem 01. 01. 2009 abgeschlossen wurde bzw. wird entfällt die Sperrfrist von 7 Jahren. Die Gewährung der Wohnungsbau-Prämie und AN-Zulage ist dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens nach der Zuteilung gebunden.
Ausnahme (wie kann es anders sein bei der Regulierungswut unserer Behörden): Wer beim Abschluss des Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann das Geld inkl. Prämie / Zulage nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist auch für andere Zwecke verwenden. Diese Regelung kann nur einmalig für einen Bausparvertrag in Anspruch genommen werden.
Tipp: Die Unterschiede in der Einkommensgrenze (Testen Sie Ihren Berater. Fragen Sie Ihn, wie diese berechnet wird. Wenn er es nicht weiß, hat er auch sonst nicht viel Ahnung und ist nur Verkäufer gegen Provision), in der Höhe der Arbeitnehmersparzulage und in der Höhe der maximal geförderten jährlichen Sparleistung sind bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen für Beteiligungssparen und Bausparen zu beachten.
Liegen die Einkommensgrenzen darüber, kann man per Riestersparvertrag (auf keinen Fall als LV / über bAV), nicht für jeden, aber besonders für Berufsanfänger geeignet, s. a. Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksam sparen - Ob sich das tatsächlich lohnt?) schon sehr viel fürs Alter vorsorgen. Dort gelten andere Bestimmungen um Zulagen und evtl. eine zusätzliche, steuerliche Förderung.
Lassen Sie sich nicht abwimmeln, falls Ihr Lohnbüro / Arbeitgeber argumentiert: „Das kennen wir nicht; das hat noch nie einer so gemacht; ja seit wann gibt es denn sowas“ oder die Bank das Geld zurücküberweist und gleichzeitig einen Bausparantrag mitschickt und behauptet, „das geht nur so!“.
Die VL kann man also individuell sehr gewinnbringend einsetzen, das notwendige Wissen für die vielen Möglichkeiten vorausgesetzt. Im Laufe einer Baufinanzierung macht das schnell mehrere tausend Euro (€) Vorteil für Sie aus.
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