Lange totgeglaubt, jetzt lebt er wieder: Der WIDERRUFSJOKER!
In einem bemerkenswerten Urteil hat der Europäische Gerichtshof mit der Rechtsprechung zum deutschen Widerrufsrecht aufgeräumt.
Betroffen sind alle Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 19.03.2016 abgeschlossen wurden.
Es scheint wohl so zu sein, dass alle diese Verträge widerrufbar sind.
Welche Pflichtangaben erforderlich sind, einen die Widerrufsfrist für einen Darlehensvertrag in Gang zu setzen, kann sich einem durchschnittlichen Verbraucher nicht erschließen, denn diese erforderlichen Angaben finden sich in einer Vorschrift versteckt, die noch nicht einmal im BGB auftaucht.
Näheres dazu unter www.wehrt.de/widerruf-kreditvertrag/.
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