02.07.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Wer als pflichtversicherter Arbeitnehmer krank wird, hat die ersten 42 Tage keine finanziellen Einbußen. Dauert die Krankheit aber länger als sechs Wochen, erhält er keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld. Dieses ist aber wesentlich geringer, als der vorherige Nettoverdienst. Dabei kommt eine Krankheit, die länger als sechs Wochen dauert, häufiger vor als manche denken. Sie muss aber nicht zwangsläufig zu einer Berufsunfähigkeit führen. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Diese durch Krankheit verursachte Einkommenseinbuße sowie den Mehraufwand durch Leistungskürzungen und Zuzahlungen können durch private Zusatzversicherung wie einer privaten Krankentagegeldversicherung
zum Teil aufgefangen und ein finanzieller Absturz vermieden werden...
Fazit: Sollte man zur Erkenntnis kommen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, sollte grundsätzlich die Absicherung durch eine Krankentagegeldversicherung und nicht durch eine Unfallversicherung erfolgen...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.
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30.06.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Im August ist es wieder soweit: Der Eintritt ins Berufsleben ist da und die Berufsausbildung oder das Studium beginnt. Mit diesem Lebensabschnitt kommt viel Neues auf den Berufsanfänger zu. Nun erreicht das Thema "Versicherungen" Auszubildende und Studenten, denn sie müssen sich nun zum ersten mal für eine eigene, gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Wundern Sie sich nicht, wie intensiv sich auch gerade die privaten Versicherungsunternehmen demnächst um diese Zielgruppe bemühen. Bevor "X von der U-Versicherung" nachdrücklich an Ihrer Tür läutet, sollten Sie sich neutral informieren. Viele wichtige Hinweise habe ich hier schon zusammengestellt. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Wichtig ist evtl. eine Krankentagegeldversicherung ab dem 43...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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