Im August ist es wieder soweit: Der Eintritt ins Berufsleben ist da und die Berufsausbildung oder das Studium beginnt. Mit diesem Lebensabschnitt kommt viel Neues auf den Berufsanfänger zu.
Nun erreicht das Thema "Versicherungen" Auszubildende und Studenten, denn sie müssen sich nun zum ersten mal für eine eigene, gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Wundern Sie sich nicht, wie intensiv sich auch gerade die privaten Versicherungsunternehmen demnächst um diese Zielgruppe bemühen. Bevor "X von der U-Versicherung" nachdrücklich an Ihrer Tür läutet, sollten Sie sich neutral informieren. Viele wichtige Hinweise habe ich hier schon zusammengestellt. Damit man Versicherungen einordnen kann, sind sie entsprechend markiert.
= unverzichtbare Versicherung | = unwichtige Versicherung |
= wichtige Versicherung | = Überflüssige Versicherung |
Mit Beginn der Ausbildung endet die bis dahin mögliche Versicherung als Familienangehöriger über einen Elternteil. Sobald man eine Ausbildungsvergütung erhält (oder mehr als 345 € eigene Einkünfte im Monat hat), wird man eigenständig versicherungspflichtig. Man kann die Krankenkasse wählen, in der man bisher über die Eltern versichert war, hat aber auch das Recht, eine andere Kasse zu wählen. Wichtig ist, dass man sich spätestens 14 Tage nach Beginn der Ausbildung entscheidet.
Tipp: Es ist sinnvoll, eine bestehende, private Krankenversicherung als Anwartschaftsversicherung neben der gesetzlichen Krankenkasse weiterlaufen zu lassen. Damit vermeidet man den Nachteil, dass ein evtl. späterer Wechsel in die private Krankenversicherung aus Gesundheitsgründen scheitert. Das gilt ebenso für die Möglichkeit, die bisherige Vollversicherung in eine private Krankenzusatzversicherung umzuwandeln. Man sollte sich dazu von einem unabhängigen Fachmann (nicht Vertreter einer Versicherung) für private Krankenversicherungen beraten lassen.
Die Versicherungspflicht setzt eine Ausbildung in Deutschland voraus. Absolviert man Teile der Ausbildung im Ausland, ist man trotzdem noch krankenversichert. Auszubildende erhalten bei Krankheit mindestens sechs Wochen ihr Gehalt (Ausbildungsvergütung) vom Arbeitgeber weiter (Lohnfortzahlung). Danach steht einem als gesetzlich Krankenversicherter Krankengeld zu. Das entspricht 70 % des Bruttolohnes, aber maximal 90 % des Nettolohnes.
Tipp: Eine Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung (Luxus-Versicherung) zu versichern ist nicht empfehlenswert, weil keine zusätzliche finanzielle Lücke bei einem stationären Krankenhausaufenthalt entsteht.
Wichtig ist evtl. eine Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag, um die Lücke zwischen Nettolohn und Netto-Krankengeld, (= Brutto-KG minus Sozialversicherungsbeiträgen und nachträglicher Steuern).
Ein "Muss" für gesetzlich und privat krankenversicherte (bis auf wenige Ausnahmen), die oft und gerne reisen: Eine Auslandsreisekrankenversicherung, die das ganze Jahr gilt, denn trotz Europa: Schweiz, Österreich, Frankreich, Holland, Polen usw. sind auch bei Tagesausflügen „Ausland“.
Merke: Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft BG) schützt Auszubildende nur unzureichend, denn das Unfallrisiko und dessen finanziellen Folgen ist durch die BG ausschließlich im beruflichen Zusammenhang wie der Arbeit im Ausbildungsbetrieb sowie auf dem Weg dorthin und der Berufsschule und bei anerkannten Berufskrankheiten abgedeckt.
Risiken aus allen Unfällen in der Freizeit und außerberuflich sind gar nicht abgesichert.
Um das finanzielle Risiko zu begrenzen, etwa dass man durch einen Unfall lebenslang invalide wird, sollte man eine private Unfallversicherung mit einer möglichst hohen Invaliditätsleistung abschließen. Es sollte im Falle der Invalidität bereits in jungen Jahren genügend Kapital für eine lebenslange Versorgung zur Verfügung stehen. Eine Invaliditätsgrundsumme von mindestens 200.000 Euro. Zusätzlich sollten Sie eine Progression von 225% vereinbaren. Diese erhöht die Leistungen bei besonders schweren Unfällen deutlich.
Was man dazu wissen muss: Eine Unfallversicherung tritt ausschließlich für Folgen eines Unfalls ein. In annähernd 90 % sind es aber Krankheiten, die zu schweren und dauerhaften Folgen führen. Diese Risiken werden durch eine Unfallversicherung nicht gedeckt.
In allen Fällen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorrangig. Mithin ist die Unfallversicherung dazu "eine wichtige Ergänzung".
Bei einer Unfallversicherung sollte kein „Unfallkrankenhaustagegeld“ eingeschlossen werden, da Arbeitnehmer 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten, Schüler keinen Lohnausfall haben und eine Krankentagegeldversicherung die wichtigere Absicherung ist. Ebenso ist der Einschluss einer Unfallrente (Voraussetzung für eine Leistung sind ein Unfall und mindestens 50% Invalidität) nicht empfehlenswert. Stecken sie das Geld lieber in eine entsprechend hohe Invaliditätsgrundsumme mit Progression.
Wichtig: Besteht bereits eine Unfallversicherung, muss der Gesellschaft der Wechsel der "Berufstätigkeit" von Schüler zum Auszubildenden unbedingt mitgeteilt werden.
Durch schwere Krankheit oder einen schweren Unfall können auch schon Schüler oder Auszubildende berufsunfähig werden. Grundsätzlich kann dieses Unglück jeden in jedem Alter treffen. Trotzdem muss der Lebensunterhalt, sprich ein ausreichendes und lebenslanges Einkommen gesichert werden. Die private Berufsunfähigkeits-Versicherung ist deshalb für jeden eine unverzichtbare Versicherung,
Eigentlich zahlt die gesetzliche Rentenversicherung erst ab einer gewissen Beitragsleistung, also wenn mindestens für fünf Jahre eingezahlt wurde. Bei Arbeitsunfällen kann eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sogar schon gezahlt werden, wenn sie am ersten Arbeitstag passieren! Für Erwerbsminderung durch Krankheit oder Unfälle in der Freizeit haben Auszubildende dann ab dem zweiten Jahr mit Pflichtbeiträgen eine Absicherung. Doch die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind bei Weitem nicht ausreichend (zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben).
Wenn man durch Krankheit oder Unfall in einem vertraglich festgelegten Umfang (meistens ab 50 %) berufsunfähig wird, also seinen Beruf "auf Dauer" nicht mehr ausüben kann, zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente und die Beitragszahlung entfällt.
Tipp: Schließt man den BU-Versicherungsschutz bereits als Kind / Schüler ab, hat das viele Vorteile. Man sollte dies unbedingt so früh wie möglich und unbedingt vereinbaren, solange man noch kerngesund ist, denn schon kleinere Leiden oder Vorerkrankungen können später zur Ablehnung eines Antrages führen, Risikoausschlüsse und / oder teure Risikozuschläge mit sich bringen. Beachte dabei aber unbedingt, ob eine Ausbildungs- oder Erwerbsminderungsklausel enthalten ist.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als selbständiger Vertrag oder in Kombination mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Manchmal wird diese Kombinationslösung sogar günstiger angeboten, als eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Achten Sie genau auf die Versicherungsbedingungen. Die sind von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr unterschiedlich.
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung kann sinnvoll sein. Die eigentliche Risikolebensversicherung ist für Auszubildende aber noch nicht so wichtig. Eine Versicherungssumme von 30 – 50.000 € ist ausreichend (Kosten ca. 3 € mtl.), um die Hinterbliebenen im Todesfall nicht finanziell zu belasten und für eine angemessene Beerdigung und Grabstätte zu sorgen.
Hat man finanziell abhängige Angehörige (Ehegatten, Partner, Kinder etc.) ist eine Risikolebensversicherung (ab ca. 200.000 € für z.B. Schuldentilgung, Lebenshaltung, Einkommensausfall) als kostengünstiger Risikoschutz empfehlenswert.
Wichtig dabei: Die richtige Vertragsgestaltung, damit nicht evtl. das Finanzamt der größte Nutznießer einer solchen Versicherung wird!
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Wenn man Jemandem Schaden zufügen, haftet man dafür in unbegrenzter Höhe. Vor allem bei Personenschäden geht das schnell in die Hunderttausende. Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor solchen Forderungen.
Wichtig: Wenn man unverheiratet und in Ausbildung ist, ist man bis zum Ende der ersten Berufsausbildung (erste Lehre oder erstes Studium) noch über die Eltern haftpflichtversichert, wenn diese eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz nach Abschluss der Schule fällt meistens bis zu einem Jahr ebenfalls unter diese Regelung. Dasselbe gilt für Grundwehr- oder Zivildienst während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.
Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel können Schäden am Eigentum verursachen. Die Hausratversicherung sorgt für Ersatz. Das eigene Hab und Gut ist über die elterliche Hausratversicherung versichert, wenn man bei den Eltern lebt. Gleiches gilt, wenn man zur Ausbildung "vorübergehend" außerhalb des elterlichen Haushalts lebt, etwa in einem Wohnheim, Die so genannte Außenversicherung ist in der Höhe begrenzt (ca. 10 % der Versicherungssumme, maximal 30.000 €).
Für Auszubildende ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht empfehlenswert. Unverheiratete Auszubildende sind meist bis zur ersten eigenen Berufstätigkeit oder höchstens aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über ihre Eltern versichert. Vorausgesetzt, diese haben eine Rechtsschutzversicherung. Falls man ein eigenes Kraftfahrzeug hat, ist dieses aber nicht über den Vertrag der Eltern mitversichert.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss man bei Zulassung eines Autos abschließen. Fahranfänger müssen meist hohe Beiträge bezahlen. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung kann sinnvoll sein. Achten Sie bei der Höhe für die SB auf die Summe des Rabattretters!
Tipp: Man versichert das Auto als Zweit- / Drittwagen der Eltern. Nach einigen Jahren (ab 23 / 25 je nach Versicherungsunternehmen) kann Fahrzeug und die Versicherung einschließlich Rabatt übernommen werden.
Eine Insassen-Unfallversicherung ist überflüssig wie ein Kropf!
VK kann günstiger sein als TK.
Meine Empfehlung: Lassen Sie die Finger weg von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen und erst recht von fondsgebundenen Versicherungen; auch im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung (bAV), „Riester“ oder „Rürup“ (s.a. Rürup-Rente - Werfen Sie Ihr Geld nicht in ein "Schwarzes Loch" und Altersvorsorge - betriebliche Altersversorgung (bAV, BAV)). Versicherungsvermittler werden versuchen, Ihnen diese langfristigen "Sparverträge" schmackhaft zu machen. Diese Art Verträge ist unflexibel, teuer und meist unrentabel. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist enormes Fachwissen notwendig, um ein evtl. lukratives und dauerhaftes Produkt auswählen zu können.
Verkaufsmotivation für Vermittler solcher Produkte: selten Kundennutzen, überwiegend hohe Provisionen.
Informieren Sie sich bei neutralen, institutsunabhängigen Fachleuten um fatale Fehler bei Vertragsauswahl und Vertragsgestaltung mit schwerwiegenden finanziellen Folgen zu vermeiden.
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